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Schaden melden leicht gemacht

Sie wollen einen Versicherungsfall melden? Wir sind für Sie da, damit alles schnell wieder „ins Lot kommt“.

Schaden online melden

Der schnellste Weg für Ihre Schadenmeldung für die Auslandskrankenversicherung, die Stornoversicherung und die Reiseabbruchversicherung: einfach das Formular online ausfüllen und die notwendigen Dokumente hochladen.

Zum Online-Formular

Schaden per Post melden

Bitte füllen Sie das entsprechende Schadenformular (siehe unten) aus und senden es postalisch an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Dannebergplatz 19/9
1030 Wien

E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.at
Fax: +43 1 3177860

24-Stunden-Reise-Notruf

Wir sind 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche rund um den Globus für Sie erreichbar und beraten Sie bei dringenden Notfällen.

Telefon: +43 1 3152 444

Leistungsab­tei­lung

Bei Fragen hilft Ihnen unsere Leistungsabteilung gerne weiter. 

Telefon: +43 1 3177859

Wichtige Unterlagen und Informationen

Bitte wählen Sie das passende Schadenformular aus, füllen es aus und schicken Sie es per Brief oder Fax an uns. Im Falle eines Schadens benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)

Auslandskrankenversicherung

Schadenformular Auslandskrankenversicherung

Schadenformular Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste

Schadenformular für langfristige Auslandsaufenthalte

Online-Schadenmeldung

Wenn Sie aus Ihrer Auslandskrankenversicherung Ansprüche geltend machen, beachten Sie bitte Folgendes:

Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:

  • Name und Anschrift des Patienten
  • Name und Anschrift des Behandelnden/Arztes
  • Krankheitsbezeichnung
  • Behandlungszeitraum
  • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
  • Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung

Bei stationärer Behandlung ist sofort der 24-Stunden-Notruf-Service unter der Rufnummer +43 1 3152 444 zu verständigen (unter Angabe der Versicherungsnummer und ggf. des Reiseveranstalters).

Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf-Service organisiert. Dieser ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 1 3152 444 erreichbar. 

Reisestornoversicherung

Schadenformular Reisestornoversicherung

Schweigepflichtsentbindung & Arzt Reisestornoversicherung

Online-Schadenmeldung

Wenn Sie aus Ihrem Stornoschutz, Ihrer Reiseabbruchversicherung, Ihrem Verspätungs-, Umbuchungs- und Umsteigeschutz Ansprüche geltend machen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren.
  • Bei einem Schadenfall über 300 € können Sie einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter der Telefonnummer 01 3177859 anfordern oder durch Klicken auf den unten angegebenen Link herunterladen und ausdrucken. Bei geringfügigen Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
  • Bitte reichen Sie folgende weitere Unterlagen ein:
    • Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
    • Bezahlte Original-Kostennachweise
    • Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei einem Reiseabbruch: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
    • Bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
    • Bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur beim Stornoschutz)
    • Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur beim Stornoschutz)
    • Bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inklusive des Nachweises zur Probezeit (gilt nur beim Stornoschutz)
    • Bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College (gilt nur beim Stornoschutz).
    • Bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle (gilt nur beim Stornoschutz)
    • Bei Einreichung der Scheidungsklage eine entsprechende Abschrift oder den jeweiligen Antrag bei einer einvernehmlichen Trennung
    • Bei einer gerichtlichen Vorladung eine Kopie der Vorladung und eine Bestätigung, dass eine Verschiebung nicht möglich war
    • Bei sonstigen versicherten Ereignissen bitten wir um entsprechende und nachvollziehbare Nachweise zur Bearbeitung
    • Bitte beachten Sie: Bei geringfügigen Schäden bis 300 € reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten

Reisegepäckversicherung

Schadenformular Reisegepäckversicherung

Wenn Sie aus Ihrer Reisegepäck-Versicherung Ansprüche geltend machen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich bei der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen sie uns im Original ein.
  • Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen sie uns im Original ein.
  • Verspätungen während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen sie uns im Original ein.
  • Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen Sie auch der Leitung dieses Betriebes melden. Bitte lassen Sie sich von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen sie uns im Original ein.
  • Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen sie uns im Original ein.
  • Bei geringfügigen Schadenfällen reicht eine formlose Aufstellung mit Anschaffungspreis und Kaufdatum der beschädigten/ abhanden gekommenen Gegenstände.

Reise-Assistance

Wenn Sie aus Ihrer Reise-Assistance-Versicherung Ansprüche geltend machen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten 24-Stunden-Notruf-Service. Dieser ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 1 3152444 erreichbar. 

Reise-Unfallversicherung

Wenn Sie aus ihrer Reise-Unfallversicherung Ansprüche geltend machen, beachten Sie bitte folgendes:

  • Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.

  • Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung zu melden.

  • Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.

  • Ist die HanseMerkur nicht erreichbar, ist der Unfall unverzüglich dem Notfall-Service unter der Telefonnummer +43 1 315 2444 zu melden.

Reiseabbruch-Versicherung

Schadenformular Reiseabbruch-Versicherung

Online-Schadenmeldung

Mietwagen-Versicherung

Schadenformular Mietwagenversicherung

Fragebogen für Vermieter

Haftpflichtversicherung

Schadenformular Haftpflichtversicherung

Fragebogen für Antragsteller Haftpflichtversicherung 

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