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  • 22. März 2021

Workflow zu Umbuchungen & (Teil-) Stornierungen

Liebe Vertriebspartner,

die Reiseabsagen und Verschiebungen des Corona-Jahres 2020 haben Ihnen und Ihren Kunden viel Flexibilität abverlangt. Versicherungspolizzen wurden mit hohem administrativem Aufwand – teilweise mehrfach – umgebucht und auf zukünftige Reisetermine verschoben.

Wir möchten ab Beginn des zweiten Quartals eine Bewertung bzw. Bereinigung des Bestandes an Polizzen vornehmen. Möglicherweise haben auch Sie noch offene Vorgänge. Bitte beachten Sie dafür folgende Vorgehensweise:

Vorgemerkte Umbuchung

  • Für Polizzen, bei denen eine Umbuchung vorgemerkt wurde (ohne tatsächliche Umbuchung auf ein neues/konkretes Reisedatum), werden wir unsere Zusage für 1 Reise auch einhalten. Die tatsächliche Reisebuchung muss allerdings noch im Jahr 2021 stattfinden. Andernfalls erstatten wir die anteilige Versicherungsprämie.
  • Umbuchungen sind nur noch möglich, wenn diese vor Abreise zu einer konkreten neuen Reisebuchung [bitte Buchungsbestätigung übermitteln] gemacht werden. Andernfalls erstatten wir die anteilige Versicherungsprämie.
  • Eine neuerliche Notiz für eine spätere Umbuchung ist damit überflüssig.


Erneute Reiseabsage

  • Für Reisen, bei denen bereits (z.T. mehrmals) umgebucht wurde und die Reise wieder abgesagt wird, erstatten wir die anteilige Versicherungsprämie.


Damit bringen wir Ihnen Klarheit über den tatsächlichen Wert Ihres Bestandes an Polizzen.


Storno-Regelung bei Flex-Tarifen der Reiseveranstalter


Wenn Ihre Kunden einen "Flex-Tarif" bei einem Reiseveranstalter buchen und bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Reise kostenlos stornieren können, dann kann auch unser Stornoschutz bis zu diesem Zeitpunkt voll erstattet werden. Diese Regelung gilt nicht für Jahrespolicen.

Da wir durch die Option der kostenfreien Stornierung der Reise nicht im Risiko standen, ist die Erstattung der Stornoversicherung möglich. Bei normalen Buchungen mit Stornokosten ab Beginn der Buchung, bleibt unsere Regelung bestehen, dass der Anteil des Stornoschutzes in Reiseschutz-Paketen nicht erstattet werden kann.

Für eine Erstattung schicken Sie bitte ein E-Mail mit der Nummer der Versicherung und der Stornobestätigung der Flex-Buchung an reisepartner@hansemerkur.at

Für weitere Fragen steht Ihnen das Wiener Vertriebsteam der HanseMerkur Reiseversicherung gerne zur Verfügung.
Telefon: +43 (0)1 710 48 40
E-Mail: reisepartner@hansemerkur.at

Ihre Ansprechpartner im Vertrieb:

Andreas Haberfellner 
Touristik: Oberösterreich
Business Development
Tel.: +43 664 92 72 882
E-Mail: andreas.haberfellner@hansemerkur.at 

Sabrina Nimmrichter 
Touristik: Wien, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Südtirol
Tel.: +43 664 92 72 872
E-Mail: sabrina.nimmrichter@hansemerkur.at 

Markus Illmeier
Touristik: Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten
Tel.: +43 664 620 90 93
E-Mail: markus.illmeier@hansemerkur.at

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