Die Corona-Pandemie stellt Reisende vor große Herausforderungen. Viele sind unsicher, ob sie ihre Reise aufgrund einer möglichen Quarantäne stornieren oder abbrechen müssen. Mit dem neuen Corona-Reiseschutz sichern Sie sich gegen die Folgekosten einer möglichen Quarantäne oder Transportverweigerung ab. Buchen Sie ihn einfach zu Ihrer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen hinzu. Auch unsere klassischen Reiseversicherungen decken viele Fälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus ab. In unserem Corona-Reiseversicherungsvergleich haben wir die Leistungen unserer Storno-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung und des Corona-Reiseschutzes gegenübergestellt.
Stornoversicherung | Standard-Leistungen | Corona-Reiseschutz |
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Covid-19 als unerwartet schwere Erkrankung | - | |
Häusliche Isolation (Quarantäne) auf Grund behördlicher oder ärztlicher Anordnung Ausnahme: lokale, regionale oder überregionale Anordnungen |
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Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise | - | |
Reiseabbruch (Urlaubsgarantie) | Standard-Leistungen | Corona-Reiseschutz |
---|---|---|
Covid-19 als unerwartet schwere Erkrankung | - | |
Häusliche Isolation (Quarantäne) auf Grund behördlicher oder ärztlicher Anordnung Ausnahme: lokale, regionale oder überregionale Anordnungen |
- | |
Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Abreise | - | |
Rückreise-Mehrkosten für Mitreisende bei Erkrankung an Covid-19 | - | |
Kostenerstattung bei verlängertem Aufenthalt verursacht durch Quarantäne bei Erkrankung | - | |
Kostenerstattung bei verlängertem Aufenthalt verursacht durch Quarantäne aufgrund von Verdacht einer Infektion mit Covid-19 |
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Aufgrund der Corona-Pandemie ist für viele Reisende unklar, ob sie eine gebuchte Reise antreten können oder womöglich sogar abbrechen müssen. Um im Falle eines Reiserücktritts oder Reiseabbruchs hohe Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Alle HanseMerkur Reiseversicherungen, die eine Reiserücktritts- und eine Reiseabbruchversicherung enthalten, leisten im Falle einer Erkrankung an Covid-19.
Die Reiseabbruchversicherung leistet darüber hinaus Rückreise-Mehrkosten für Mitreisende bei einer Erkrankung an Covid-19. Müssen Sie Ihren Urlaub aufgrund einer angeordneten Quarantäne durch eine Erkrankung an Covid-19 verlängern, erstatten wir Ihnen die anfallenden Mehrkosten (bis max. zur Höhe des abgesicherten Preises).
Den Corona-Reiseschutz der HanseMerkur bietet Ihnen zusätzlichen Rückhalt, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer behördlich oder ärztlich angeordneten Quarantäne stornieren oder abbrechen müssen. Untersagen Ihnen berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal oder Vermieter) am Tag der Hin- oder Abreise die Beförderung oder das Betreten Ihres versicherten Mietobjektes, erstatten wir Ihnen innerhalb des Corona-Reiseschutzes anfallende Storno- oder Mehrkosten.
Sie befinden sich im Ausland und müssen aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 ambulant oder stationär behandelt werden? Wir übernehmen Ihre Heilbehandlungskosten innerhalb der Auslandskrankenversicherung als auch die Kosten für einen ärztlich verordneten PCR-Test bei Corona-Verdacht.