Fahrradversicherung_2

Fahrradversicherung

  • Schutz bei Diebstahl, Beschädigung & Verschleiß
  • Kein Selbstbehalt
  • Für Alltag, Freizeit & Urlaub
TOP Reise­ver­si­cherer 2023
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Ab
45 €
pro Jahr

Basis-Tarif pro Jahr, Kauf­preis pro Fahrrad bis 500 €, ein Service der BD24 Versicherung AG

Fahrrad- & E-Bike-Versi­che­rung

Ihre Vorteile

Fahrräder und E-Bikes schenken Ihnen mehr Mobilität im Alltag und auf Reisen. Um diese Freiheit dauerhaft zu gewährleisten, sichern wir Ihr Zweirad umfassend gegen Diebstahl, Beschädigung und Verschleiß ab. Gerade bei einem hochpreisigen Rad lohnt sich ein umfangreicher Schutzbrief – über eine Haushaltsversicherung hinaus. Mit unserer Fahrrad- und E-Bike-Versicherung profitieren Sie von diesen Vorteilen:

Weltweiter Schutz bei Diebstahl und Beschädigung

Erstattung von Reparaturkosten – z. B. bei Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden oder Verschleiß

Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes bis zu EUR 10.000 versicherbar

Kein Selbstbehalt – in allen Tarifen

Tarifvergleich

Basis

  • Dieb­stahl-Versi­che­rung 

    Dieb­stahl­ver­si­che­rung

    Entschä­di­gung bei Dieb­stahl des Rades bzw. einzelner Teile (auch Gepäck und Zubehör).

  • Weltweit gültig
  • bis zu 10.000 € Entschädigung
  • kein Selbstbehalt

Leistungsbeschreibung & Preisübersicht Fahrrad
Leistungsbeschreibung & Preisübersicht E-Bike

ab 45

(pro Jahr, Fahrrad-Kauf­preis bis 500 €)

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Empfehlung

Komfort

  • Dieb­stahl-Versi­che­rung 

    Dieb­stahl­ver­si­che­rung

    Entschä­di­gung bei Dieb­stahl des Rades bzw. einzelner Teile (auch Gepäck und Zubehör).

  • Beschä­di­gungs­schutz 

    Beschä­di­gungs­schutz

    Kostenübernahme für Repa­raturen durch Vanda­lismus, Unfall- und Sturz­schäden sowie bei Verschleiß, Mate­rial-, Produk­tions- und Konstruk­ti­ons­feh­lern.

  • Weltweit gültig
  • bis zu 10.000 € Entschädigung
  • kein Selbstbehalt

Leistungsbeschreibung & Preisübersicht Fahrrad
Leistungsbeschreibung & Preisübersicht E-Bike

ab 80

(pro Jahr, Fahrrad-Kauf­preis bis 500 €)

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Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick

Diebstahlversicherung
LeistungsmerkmaleFahrradE-Bike / Pedelec
Diebstahl des Fahrrads, Einbruchdiebstahl, Raub/Plünderung
Diebstahl des Fahrrads, Einbruchdiebstahl, Raub/PlünderungNeupreisNeupreis
Diebstahl einzelner Teile
Diebstahl einzelner TeileNeupreis (einschließlich Arbeitslohn)Neupreis (einschließlich Arbeitslohn)
Welche Teile?
Welche Teile?Fest mit dem Fahrrad verbundene Teile und für dessen Funktion dienende Teile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger)Fest mit dem E-Bike verbundene Teile und für dessen Funktion dienende Teile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger)
Diebstahl des Akkus
Diebstahl des Akkus-
Diebstahl Gepäck & Zubehör
Diebstahl Gepäck & Zubehör300 € je Sache, maximal 1.000 € pro Fall300 € je Sache, maximal 1.000 € pro Fall
Diebstahl vom Auto oder Fahrradträger
Diebstahl vom Auto oder Fahrradträger
Anforderung
AnforderungKFZ muss fest ver- bzw. abgeschlossen sein, Fahrradträger müssen mit Verschluss gesichert sein und das Fahrrad gesondert mit einem Schloss fest mit dem Fahrradträger verbundenFest mit KFZ muss fest ver- bzw. abgeschlossen sein, Fahrradträger müssen mit Verschluss gesichert sein und das E-Bike gesondert mit einem Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden
Beschädigungsschutz
LeistungsmerkmaleFahrradE-Bike / Pedelec
Beschädigung des Fahrrads / E-Bikes
Beschädigung des Fahrrads / E-Bikes
Teilschaden
TeilschadenNotwendige Reparaturkosten (Ersatzteile und Arbeitslohn), maximal die VersicherungssummeNotwendige Reparaturkosten (Ersatzteile und Arbeitslohn), maximal die Versicherungssumme
Totalschaden
TotalschadenNeuwert (maximal die Versicherungssumme)Neuwert (maximal die Versicherungssumme)
Vandalismus
Vandalismus
Unfall- und Sturzschäden
Unfall- und Sturzschäden
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
Elektronikschäden
Elektronikschäden-
Verschleiß
Verschleiß
Versicherungsschutz
VersicherungsschutzTechnische Teile inkl. Reifen, Bremsen und SchläuchenTechnische Teile inkl. Reifen, Bremsen und Schläuchen
Gültigkeit/Begrenzung
Gültigkeit/BegrenzungGilt nach Ablauf von 6 Monaten nach Versicherungsbeginn, bis zu einem maximalen Fahrradalter von 3 Jahren | nach Austausch von Reifen und Bremsen läuft hierfür eine erneute Wartezeit von 6 MonatenGilt nach Ablauf von 6 Monaten nach Versicherungsbeginn, bis zu einem maximalen Fahrradalter von 3 Jahren | nach Austausch von Reifen und Bremsen läuft hierfür eine erneute Wartezeit von 6 Monaten
Verschleiß des Akkus
Verschleiß des Akkus-
Gültigkeit/Begrenzung
Gültigkeit/BegrenzungWenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird
Freie Werkstattwahl
Freie Werkstattwahl

Fragen und Antworten zur Fahrradversicherung

Fahrrad versichern: Diese Arten sind versichert

Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes

Innerhalb unserer Fahrradversicherung können Sie privat genutzte Fahrräder ohne Hilfsmotor oder Elektrofahrräder, E-Bikes und Pedelecs versichern. Dabei gilt: Ihr Bike haben Sie bei einem offiziellen Fachhändler gekauft. Ihr Erstbeleg mit Kaufdatum ist nicht älter als 6 Monate. Unsere Tarife gelten für Fahrräder und E-Bikes mit einem Wert bis zu 10.000 € (inkl. Schloss und Zubehör).

Wie alt darf mein Fahrrad sein?

Maximal 6 Monate nach Kauf

Bitte beachten Sie, dass wir nur neue Fahrräder/Pedelecs/E-Bikes versichern, die nicht älter als 6 Monate sind.

Welches Fahrradschloss muss ich verwenden und wie sichere ich mein Rad richtig?

Schloss mit einem Mindestkaufpreis von 29 €

Schließen Sie das abgestellte Fahrrad/Pedelec/E-Bike stets mit einem Schloss mit einem Mindestkaufpreis von 29 € an einen ortsgebundenen und unbeweglichen Gegenstand an. Räder ab einem Wert von 1.000 € sollten Sie mit einem Schloss mit einem Mindestkaufpreis von 49 € schützen.

Wichtig: Ein bereits vorhandenes Schloss sollte nicht älter als 2 Jahre sein. Auch in Gemeinschaftskellern gilt die Sicherung Ihres Fahrrads/Pedelecs/E-Bikes als vorausgesetzt. Führen Sie Ihr Rad auf Ihrem PKW mit, muss dieses auf dem Fahrradträger mit einem festen Verschluss gesichert und zusätzlich mit gesondertem Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden sein.

Was gilt als Teilediebstahl?

Fest verbaute Teile

Zu einem Teilediebstahl zählen fest mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbundene und für dessen Funktion dienende Teile wie:

  • Sattel
  • Lenker
  • Lampen
  • Gepäckträger
Ist auch mit dem Rad lose verbundenes Zubehör abgesichert?

Ja, bei Diebstahl mit dem Fahrrad

Mit Ihrem Fahrrad/Pedelec/E-Bike lose verbundenes Zubehör und Gepäck ist nur dann versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten Fahrrad/Pedelec/E-Bike entwendet wird. Dazu zählt:

Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Trinkflasche, Werkzeug/Flickzeug, Werkzeugtasche sowie Zelt.

Welche Fahrräder sind nicht versicherbar?

z. B. gewerblich genutzte Räder

Bitte beachten Sie, dass sich folgende Fahrräder/E-Bikes aktuell nicht absichern lassen:

  • zulassungspflichtige Fahrräder/E-Bikes
  • gewerblich genutzte Fahrräder/E-Bikes
  • gebraucht erworbene Fahrräder/E-Bikes
  • Eigenbauten und Umbauten (Fahrräder/E-Bikes, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20 % des Kaufpreises)
  • bereits beschädigte Fahrräder/E-Bikes
  • vollverkleidete Fahrräder/Velomobile/E-Bikes
  • Custom-Bikes und Dirt-Bikes
  • Fahrräder/E-Bikes mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 €
  • Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
Ich möchte mit meinem Rad verreisen. Ist es abgesichert?

Ja, weltweit

Weltweiter Schutz zu jeder Tages- und Nachtzeit mit der Fahrradversicherung: Österreich gilt ebenso als versichertes Gebiet wie alle Länder, in die Sie per Rad verreisen.

Wann gilt Versicherungsschutz für Verschleißschäden?

Innerhalb des Komfort-Tarifs

Innerhalb unseres Komfort-Tarifs genießen Sie umfangreichen Schutz bei Verschleißschäden bei Fahrrädern/Pedelecs/E-Bikes, die nicht älter als 3 Jahre sind. Dabei gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen fällt eine erneute Wartezeit von 6 Monaten an.

Wie lang ist die Versicherungsdauer?

1 Jahr

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls Sie den Versicherungsvertrag nicht spätestens drei Monate vorher kündigen.

An wen wende ich mich im Schadenfall?

Anzeige bei der Polizei (bei Diebstahl) und Schadenmeldung

Für den Fall, dass Ihr Fahrrad/Pedelec/E-Bike gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl bitte zuerst der Polizei. Für die Anzeige benötigen Sie einen Eigentumsnachweis, die Rahmennummer und Größe, die Farbe, Codierung – wenn vorhanden, besondere Merkmale und ggf. ein Foto des Fahrrads/E-Bikes. Melden Sie den Schaden danach bei unserem Tochterunternehmen BD24:

BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
Telefon: +43 126 75 813
E-Mail: hansemerkur@berlin-direktversicherung.de

Diese Belege benötigen wir von Ihnen im Schadenfall:

  • Originalrechnung, Kaufbelege für das vom Schadenfall betroffene Fahrrad/E-Bike und Zubehör
  • Kopie der Polizeianzeige inkl. Auflistung aller vom Schadenfall betroffenen Zubehörteile
  • Kaufbeleg über den Kauf des Schlosses
  • Reparaturkostenrechnung inkl. Angaben zu Reparaturmaßnahmen und zum versicherten Fahrrad/E-Bike, wie z. B. die Rahmennummer (bei Abschluss der Versicherung anzugeben)
Wer ist der Risikoträger für die Fahrradversicherung?

BD24 Berlin Direkt Versicherung AG

Wir bieten die Fahrradversicherung gemeinsam mit der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG an - einem Tochterunternehmen der HanseMerkur. Bei Fragen erreichen Sie unseren Kundenservice telefonisch unter: +43 126 75 811

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