Generell innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung
Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutz-Versicherung oder die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung enthält, muss spätestens bis zum 3. Werktag (Montag – Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Werktage) abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz für diese nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit).
Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie. Ereignisse, die vor der Zahlung der Prämie eingetreten sind, sind nicht versichert. Ist der Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, erfolgt dieser unverzüglich nach Mandatserteilung. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und Sie dem berechtigten Prämieneinzug nicht widersprechen. Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Mitteilung des neuen Reisedatums
Bitte senden Sie uns mit Angabe Ihrer Polizzennummer das neue Reisedatum an: service@hansemerkur.at.
Wir werden prüfen, ob eine Umbuchung des Tarifs notwendig ist.
Anschlussverträge für langfristige Auslandsversicherungen
Die Versicherung muss vor Antritt der Reise für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. Eine Verlängerung der Versicherung über die ursprünglich geplante Dauer hinaus ist auf Antrag innerhalb der maximal erlaubten Versicherungsdauer möglich.
Der Anschlussvertrag muss vor Ende der ursprünglich vereinbarten Dauer beantragt werden. Es ist die Prüfung eines Gesundheitsfragebogens notwendig. Erst dann kann die HanseMerkur Reiseversicherung entscheiden, ob einer Verlängerung zugestimmt wird.
Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die NACH Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer an: service@hansemerkur.at
Nur vor Reisebeginn
Nein. Unsere Tarife müssen vor Beginn der Reise für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden.
Bei Eigentumsschäden und zusätzlichen Ereignissen
Stornoversicherung
Reiseabbruch-Versicherung
Beginn bei Ausreise
Die Versicherung beginnt am Tag der Ausreise mit Verlassen des Heimatlandes, wenn Sie den Versicherungsbeginn entsprechend beantragt haben. Dies gilt für alle Hin- und Rückreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern. Voraussetzung ist außerdem, dass die Prämie bezahlt wurde.
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Ausnahme. Sie beginnt bereits nach Abschluss mit Zahlung der Prämie und endet mit dem Antritt der Reise.
Abhängig von der Art der Reiseversicherung
Der Beginn und das Ende des Versicherungsschutzes sind abhängig von der Art der Reiseversicherung und den von Ihnen angegebenen Reisedaten (Reisebeginn und Reiseende).
Stornoschutz: Die Reiserücktrittsversicherung beginnt mit der Zahlung der Versicherungsprämie und endet mit dem Antritt der Reise. Jeder Versicherungsvertrag, der eine Stornoschutzversicherung und die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung enthält, muss innerhalb 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten ("Karenzzeit"), vorausgesetzt, die Prämie ist gezahlt.
Reiseabbruchschutz: Der Schutz beginnt mit Antritt der Reise und endet bei Reiseende.
Auslandskrankenversicherung/ Reiseschutz: Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie aus dem österreichischen Staatsgebiet ausreisen bzw. aus dem Staatsgebiet, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Er endet, sobald Sie wieder in Ihr Heimatland einreisen.
Notfall-Versicherung: Der Schutz der Notfall-Versicherung beginnt, je nach Leistung, wenn Sie die Reise antreten oder im Ausland eintreffen. Er endet bei Reiseende oder wenn Sie das Ausland verlassen.
Reise-Gepäck- und Reise-Unfallversicherung: Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Antritt der versicherten Reise, sofern die Prämie vor Reiseantritt bezahlt wurde, und endet mit Reiseende.
Beachten Sie für alle Reiseversicherungen auch die jeweiligen Hinweise auf unserer Website oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Weitere Informationen zum Reiseantritt finden Sie in unserem Glossar.
Vereinbarte Ablauftermine
Für Reiseversicherungen für eine Einzel-Reise gibt es keine Kündigungsfristen. Die Versicherungen werden mit Ende der Reise beendet.
Die Kündigungsfristen für Jahresversicherungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Jahresversicherungen verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
Selbstbehaltsregelungen
Einen Selbstbehalt gibt es in allen Sorglos-Paketen und im Auto-Bahn-& Buspaket bei ambulanten Behandlungen.
Der Selbstbehalt (20%) ist nur zu zahlen, wenn die Ansprüche nicht vorab bei der Sozial- oder Privatversicherung geltend gemacht werden, oder die Sozial-/Privatversicherung nicht in Leistung tritt.
Lösen den Versicherungsfall aus
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Als Risikopersonen gelten:
versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Lebensgefährten; als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten, Cousins und Cousinen
diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
eine nahestehende Person (die bei Reisebuchung angegeben werden muss)
Sollte bei einer der Risikopersonen ein versichertes Ereignis eintreten, so kann die Reise storniert, oder abgebrochen werden.
Pro Polizze kann eine beliebige Risikoperson gewählt werden. Diese muss bei Versicherungsabschluss bekannt gegeben werden.
Haben mehr als 6 Personen (oder mehr als 2 Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander.
Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.
Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erläutern wir den Fachbegriff „unerwartete schwere Erkrankung“ und geben Ihnen Beispiele. Bitte beachten Sie, dass die Beispiele nicht abschließend sind. Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Zunächst definieren wir das Kriterium „unerwartet“ und geben danach Beispiele für „schwere“ Erkrankungen.
Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
Fall 3: Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.
Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung.
Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):
Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reise-Rücktrittsversicherung (nicht abschließend):
Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch- und Notfallversicherung (nicht abschließend):
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):
Heilbehandlungen werden übernommen
Im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung werden bei der Geburt während der Reise auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes übernommen.
Kontaktinformationen
Bitten senden Sie Ihre Anfrage für den Gültigkeitsnachweis für Russland bzw. für eine spanische Übersetzung mit folgenden Informationen an service@hansemerkur.at.
Nummer der Versicherungspolizze
Reisezeitraum
Wählen Sie zwischen SEPA-Lastschrift, Kreditkarte und Paypal
Sie können bei uns per Bankabbuchung bzw. die SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung (Visa, Mastercard, American Express und Diners Club International) und Paypal wählen.
Der Einzug der Beträge erfolgt bei Einmalzahlung sofort bei Buchung der Versicherung, bei Jahresversicherungen erfolgt sie bei der ersten Abbuchung ebenfalls sofort und bei gegebenenfalls anfallenden Folgeprämien jeweils zur nächsten Fälligkeit, die sich aus dem jeweiligen Versicherungsbeginn ergibt.
Einmalige oder wiederkehrende Kontobelastung
SEPA – steht für „Single Euro Payment Area“ (deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Das SEPA-Basislastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Es wird, wie die Einzugsermächtigung auch, explizit erteilt. Die fällige Prämie wird Ihrem Konto einmalig belastet. Bei Jahres-Versicherungen und Ratenzahlungen erfolgt der Einzug wiederkehrend.
IBAN – die Kennung des Kontos bei einem Kreditinstitut, mit der international Überweisungen durchgeführt werden. Die IBAN setzt sich aus 4 Teilen zusammen. Dem 2-stelligen Länderkennzeichen, einer 2-stelligen Prüfziffer, der nationalen Bankleitzahl und der nationalen Kontonummer (wird ggf. links mit Nullen aufgefüllt). Jedes Land hat eine definierte Länge der IBAN. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig, in Österreich 20-stellig.
BIC – internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts mit der am länderübergreifenden Zahlungsverkehr teilgenommen werden kann. Sie ist 11-stellig. Die Stellen 1-4 sind die Bankbezeichnung, die Stellen 5-6 die Länderkennung, die Stellen 7-8 die Orts/Regionalangaben und die Stellen 9-11 die Filialbezeichnung (bleibt ggf. leer oder wird mit „XXX“ aufgefüllt).
Gläubiger-ID – ist eine eindeutige Kennung des abbuchenden Gläubigers. Die Nummer wird bei der Bundesbank beantragt und von dieser erteilt.
Mandatsreferenz – eindeutige Kennzeichnung eines erteilten SEPA-Mandats im Zahlungsverkehr. Auf jeder Abbuchung erscheint die Mandatsreferenz.
Zahlungsdienstleister – damit ist das Kreditinstitut gemeint, bei dem das Konto besteht. Ihre Bank, Sparkasse etc.
Familiendefinition
Ein Familientarif kann ab 2 Personen abgeschlossen werden.
Familiendefinition für den Stornoschutz, Reiseschutz und die Storno- & Reiseschutzpakete:
Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mitreisende Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (20,99 Jahre) unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis – insgesamt bis zu 7 Personen.
Auch zwei Erwachsene ohne Kinder können den Familientarif abschließen.
Familiendefinition für den Jahres Reiseschutz, den Jahres Storno- & Reiseschutz und die Jahres Auslandskrankenversicherung:
Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so zählen als Familie max. 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (24,99 Jahre) – insgesamt gelten bis zu 7 Personen unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Auch zwei Erwachsene ohne Kinder können den Familientarif abschließen.
Für versicherte allein reisende Familienmitglieder halbiert sich die Deckungssumme im Rahmen der Storno- und Reisegepäckversicherung.
Gruppendefinition
Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen mit gleichem Reiseziel und Reisedatum. Für Gruppen von jungen Leuten unter 30 Jahren (inkl. Begleitpersonen über 30 Jahren) bieten wir zusätzlich den günstigeren Klub & Klasse-Tarif an.
Können auch mehr als 6 Personen untereinander versichert werden? Mit dem zusätzlichen Abschluss eines Kleingruppenschutzes (Prämie zzgl. 1% des Gesamtreisepreises) können bis zu 15 Personen untereinander stornieren. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Service-Team unter service@hansemerkur.at.
Geografischer Begriff
Es gilt der geografische Begriff Europa.
Die afrikanischen und asiatischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, die Kanarischen Inseln, Azoren, Madeira, Armenien, Jordanien und Russland bis zu Ural werden als Ausnahmen zu Europa gerechnet.
Folgende Länder und Gebiete fallen unter den Geltungsbereich Europa:
Ägypten Albanien Algerien Andorra Belgien Bosnien-Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Georgien Griechenland Großbritannien/Gibraltar Irland Island Israel Italien Kasachstan (bis zum Ural) Kosovo Kroatien Lettland Libanon Libyen Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Marokko Mazedonien Moldawien Monaco Montenegro Niederlande Norwegen/Spitzbergen Österreich Polen Portugal/Madeira/Azoren Rumänien Russland (bis zum Ural) San Marino Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien/Kanarische Inseln Spitzbergen Syrien Tschechische Republik Tunesien Türkei Ukraine Ungarn Vatikanstadt Weißrussland (Belarus) Zypern
Alle nicht genannten Länder fallen unter den Begriff weltweit.
Transportmittel Bus
Unter den Begriff Busreise fallen Reisen, bei denen Sie für einem Hotelaufenthalt mit einem Bus an- und abreisen oder mit einem Bus im Zielgebiet reisen.
Auch bei kombinierten Reisen
Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser. Bitte wählen Sie bei der Buchung Ihrer Reiseversicherung die Reiseart „Schiffsreise“ aus, wenn der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise mehr als ein Drittel der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel).
Beispiele:
Ausnahmen:
„Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten aus den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Reiseart „Flugreise“.
Für Schiffsreisen gelten gesonderte Prämien.
Hinweis für die Online-Buchung
Wenn Sie mit dem Autoreisezug fahren, wählen Sie bitte bei der Reiserücktrittsversicherung bei Reiseart „Ausschließlich ein Mietobjekt“ aus – so ist Ihre Reise passend abgesichert.
Gilt als Schiffsreise
Bitte wählen Sie während der Buchung Ihrer Reiseversicherung bei Reiseart „Schiffsreise“ aus.
Jeder Teilnehmer der Yachtreise muss seinen Anteil selbst versichern. Für die Berechnung der Einzelprämie berechnen Sie den Gesamtreisepreis und teilen ihn durch die Anzahl der mitreisenden Personen. Der Skipper muss den gesamten Charter zusätzlich versichern, wenn durch seinen Ausfall der gesamte Charter abgesagt werden kann Reiseleiterabsicherung.
Gilt nicht als Schiffsreise
Für Fährpassagen gelten andere Prämien als für Schiffsreisen. Ob es sich um eine Fährpassage handelt, steht auf der Buchungsbestätigung für Ihre Reise. Nur wenn auf dieser „Fährpassage“ nicht explizit erwähnt wird, wählen Sie bitte die Reiseart „Schiffsreise“. Wenn es sich um eine Fährpassage handelt, geben Sie bei Reiseart „ausschließlich Mietobjekt“ an, wenn Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung buchen. Bei einem 4-Sterne-Komfort-Schutz oder einem 5-Sterne -Premium-Schutz wählen Sie bitte bei Reiseart „Flugreise“.
Hauptverkehrsmittel auswählen
Bei einer Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln wählen Sie bitte bei Reiseart das Hauptverkehrsmittel (z. B. "Flugreise" oder "Auto-, Bus-, Bahnreise"). Bitte geben Sie in diesem Fall bei Reisepreis den Gesamtreisepreis inklusive weiterer Verkehrsmittel an (z. B. den Zubringer per Bus oder Bahn bei einer Flugreise). Wenn Sie am Urlaubsort zusätzlich einen Mietwagen gemietet haben, müssen auch diese Kosten in den Gesamtreisepreis aufgenommen werden.
Bei einer kombinierten Schiffs-/Rundreise gilt folgende Berechnung: Ist der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise größer als ein Drittel der Gesamtreisedauer (z. B. eine Woche Flusskreuzfahrt und eine Woche Hotel), wählen Sie bitte die Reiseart "Schiffsreise".
Für die Absicherung einer Ferienwohnung ohne Anreise Mietobjekt wählen
Wenn Sie eine Ferienwohnung gemietet haben, wählen Sie bei der Buchung Ihrer Rücktrittsversicherung bitte bei Reiseart „ausschließlich Mietobjekt“. Handelt es sich um eine kombinierte Reise und Sie möchten auch die Anreise mitversichern, wählen Sie bei Reiseart Ihr Verkehrsmittel aus: „Flugreise“, „Auto-, Bus- oder Bahnreise“ oder „Schiffsreise“. Bitte addieren Sie in diesem Fall alle Einzelpreise und geben den Betrag bei „Gesamtreisepreis“ an.
Verschlüsselte Übertragung
Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer HanseMerkur Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke. Die Buchungsstrecke ist innerhalb unserer Webseite als eigene Seite eingebunden (auch iFrame genannt). Daher beginnt die Adresse in Ihrem Browser mit "http". Der eigentliche Buchungsprozess findet jedoch auf einer SSL-verschlüsselten Seite ("https") statt.
Wie können Sie dies erkennen?
Firefox: Ziehen Sie die Maus über das eigentliche Buchungsformular, klicken auf die rechte Maustaste und wählen "aktueller Frame" aus, dort klicken Sie nun auf "Frame-Informationen anzeigen". Hier wird Ihnen die Adresse der verschlüsselten Seite angezeigt (https://secure.hmrv.de/rvw-ba/baEingabe.jsf).
Internet Explorer: Ziehen Sie die Maus über das eigentliche Buchungsformular, klicken auf die rechte Maustaste und dann auf "Eigenschaften" (s. Screenshot). Dort wird nun die Adresse der verschlüsselten Seite angezeigt (https://secure.hmrv.de/rvw-ba/baEingabe.jsf).
Chrome: Ziehen Sie die Maus über das eigentliche Buchungsformular, klicken auf die rechte Maustaste und dann auf "Frame-Informationen anzeigen". Im nun erscheinenden Fenster klicken Sie auf den Reiter "Verbindung". Dort werden Ihnen die SSL-Zertifikatsinformationen angezeigt.
Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung
SSL (Abkürzung für „Secure Socket Layer“) ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internet geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.
PCI-Sicherheit für Ihre Kreditkarte
Die HanseMerkur Reiseversicherung erfüllt den Sicherheitsstandard PCI (Payment Card Industry Data Security Standard) einer weltweiten neutralen Instanz für Kreditkartenzahlungen. Durch diese PCI-Konformität wird Ihre Zahlung per Kreditkarte noch sicherer und Betrugsfällen wird entgegengewirkt.
Mit diesem verbindlichen Sicherheitsstandard wird gewährleistet, dass die HanseMerkur Reiseversicherung zu keinem Zeitpunkt in Kontakt mit Ihren Kreditkartendaten kommt und diese nicht verarbeitet.
Pro Person/Familie 15.000 €
Der maximal online versicherbare Reisepreis beträgt pro Person/Familie 15.000 €. Für höhere Reisepreise kontaktieren Sie bitte unser Service-Team unter service@hansemerkur.at
Rechenbeispiel
Die Reise-Rücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die durch die Stornierung einer Reise anfallen, sofern ein versicherter Grund dafür vorliegt. Errechnet wird die Prämie anhand des Reisepreises. Bei Bausteinreisen werden alle Beträge zusammen gerechnet:
Beispiel: Flug inklusive Steuern & Gebühren: 561,34 €
Mietwagenpreis: 218,00 €
Hotelpreis: 360,00 €
Vermittlerentgelt: 25,00 €
Reisepreis: 1.164,34 €
Die Versicherungsprämie wird stufenweise berechnet (z.B. bis zu einem Reisepreis von 1.000 € oder bis zu einem Reisepreis von 1.500 €). In diesem Beispiel wird für die Berechnung der Prämie ein Reisepreis von bis 1.500 € als Berechnungsgrundlage gewählt. Daher gilt: Auch wenn der Reisepreis nur geringfügig über einer Buchungsstufe (bis 500 €) liegt, beispielsweise 530 € muss die nächsthöhere Stufe (bis 750 €) versichert werden.
Hinweis zu Unterversicherung: Schließen Sie eine geringere Versicherungssumme ab, vermindert sich der Entschädigungsbetrag im Verhältnis der Versicherungssumme zum Reisepreis.
Notruf-Service
Für Notfälle während der Reise gibt es die so genannte "Notfallversicherung". Dafür wurde der weltweite Reise-Notruf-Service eingerichtet.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter hier rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 1 31524 44.
Mehr zum Reise-Notruf-Service der HanseMerkur Reiseversicherung erfahren Sie hier.
Im Schadenfall wichtig für uns:
Name des Anrufers und Urlaubsanschrift, Telefonnummer
Welchen Versicherungsschutz haben Sie abgeschlossen?
Ansprechpartner vor Ort (Name des Arztes, Polizei, Adresse, Telefonnummer)
Sachverhalt
Versicherungspolizzennummer
Optionen im Schadenfall
Ich muss meine Reise stornieren
Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
Ich bin im Ausland krank
Es besteht freie Arztwahl. Bei ambulanter Behandlung, sind die Kosten vorab selbst zu übernehmen und im Nachhinein bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG einzureichen.
Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notruf-Service unter der Telefonnummer 01 3152444 (gegen Gebühr) zu verständigen (unter Angabe der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters).
Schadensfall einreichen
Wie sie einen Schadensfall einreichen und welche Dokumente wir benötigen finden sie unter: Schadensmeldung
Wichtige Hinweise
Wer eine Reise-Unfallversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung besitzt und einen Unfall hatte, geht wie folgt vor:
Einen Unfall mit Todesfolge melden Sie uns bitte innerhalb von 48 Stunden.
Keine Vorauszahlung leisten
Nehmen Sie in den USA bei Krankenhausaufenthalten gesundheitstechnische Dienstleistungen in Anspruch, leisten Sie bitte auf gar keinen Fall eine Vorauszahlung auf die anfallenden Kosten, sofern Sie vom Leistungserbringer hierzu aufgefordert werden.
Eine Prüfung der erbrachten Leistungen und Kosten kann durch die Vorauszahlung erheblich erschwert werden. Wir als Ihr Versicherer können Sie dann nicht mehr vor ungerechtfertigten Kostenerhebungen schützen.
Ein Krankenhaus darf auch in den USA die Behandlung eines Patienten nicht verweigern. Wenden Sie sich bei Bedarf und für weitere Informationen auch gerne an unseren Notruf-Service auf Reisen (aus dem Ausland: +43 13152444).
Verhalten im Haftpflicht-Fall
Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich
Wir erstatten Ihnen die Umbuchungskosten bis maximal 30 Euro pro Person/Objekt. Dafür muss bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht worden sein ohne Rücktrittsbegründung.
Sollten Sie aus einem in der Reise-Rücktrittsversicherung angegebenen Grund umbuchen, erstatten wir bis zur Höhe der zum Umbuchungszeitpunkt anfallenden Stornogebühr. Der Versicherungsschutz gilt für die Reise-Rücktrittsversicherung.
Hinweise für den Ernstfall
Im Schadenfall benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen und Angaben:
Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters
Kopie des Versicherungsnachweises
Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)
Adressdaten des Versicherungsnehmers:
Abhängig von der Versicherungsart spezielle Dokumente - weitere Infos erhalten Sie im Bereich Schadensmeldung.
Bei Schadeneinreichung per Mail bitte Grafiken und Fotos nur gut lesbar und nur als Mailanhang mitschicken.
Senden Sie bitte die vollständigen Unterlagen an die:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Dannebergplatz 19/9
1030 Wien
Email: reiseleistung@hansemerkur.at
Kostenübernahme durch die Auslandskrankenversicherung
Innerhalb der Auslandskrankenversicherung werden bis auf weiteres (abweichend zu den Versicherungsbedingungen) bei einer Erkrankung an Covid-19 am Urlaubsort die anfallenden Behandlungskosten übernommen - inklusive eines COVID-Tests, der auf Grund eindeutiger Symptome durchgeführt wurde.
Nicht versichert sind:
• die Angst vor einer Ansteckung
• der reine Verdacht einer Infektion oder Quarantäne nach Kontakt mit positiv getesteten Personen
• Kosten einer Quarantäne
• Kosten, die auf Grund der reinen Vermutung einer COVID-Erkrankung entstehen (Test negativ)
• Kosten für einen COVID-Test zur Erfüllung von Einreisebestimmungen
• Kosten, sofern bei Reiseantritt eine Reisewarnstufe 5/6 besteht
Bei einer COVID-19-Erkrankung besteht Versicherungsschutz
Wenn ein Versicherter oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt, gewähren wir für diesen Stornogrund Deckung (abweichend von unseren Versicherungsbedingungen). Ansonsten leisten wir nicht für Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien. Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko, eine Reisewarnung des Außenministeriums oder die angeordnete Quarantäne aufgrund eines COVID-19-Verdachtes stellen keine versicherten Ereignisse dar.
Wenn der Versicherte oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt und dadurch die Reise abgebrochen werden muss, erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reiseleistungen und – abhängig vom gewählten Tarif – auch die Kosten einer vorzeitigen Rückreise.
Bitte holen Sie als Nachweis ein ärztliches Attest ein. Ein PCR Testergebnis alleine ist nicht ausreichend.
Kein versichertes Ereignis - Ausnahme im Premium-Tarif
Eine Warnung des Außenministeriums stellt regulär kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die Leistungsträger.
Wenn ein Stornoschutz im Premium-Tarif abgeschlossen wurde, beinhaltet dieser als versichertes Ereignis die Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Reiseziel. Bei einer offiziellen Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums (Stufe 5 und 6) gilt dies als versichert. Bei Einreichung des Schadens muss ein Nachweis über die Stufe der Reisewarnung erbracht werden. Wir benötigen in jedem Fall eine schriftliche Information Ihres Veranstalters, Hoteliers oder der Fluglinie, dass keine kostenlose Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeit besteht.
Je nach Abschlussdatum
Haben Sie nach dem 09.01.2024 den Storno-& Reiseschutz Premium oder den Jahres-Stornoschutz-& Reiseschutz Premium abgeschlossen, beinhaltet Ihr Vertrag bereits die Leistungen des Corona-Reiseschutzes. Bei älteren Verträgen können Sie den Corona-Reiseschutz separat dazu buchen.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie passende Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen. Auf unserer österreichischen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen.