Visum-Reiseversicherung

  • ZutreffendAuslandskrankenversicherung für ausländische Gäste
  • ZutreffendFür Reisende mit und ohne Schengen-Visum
  • ZutreffendTaggenaue Prämienberechnung
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Visum-Reiseversicherung – Schutz für ausländische Gäste in Österreich

Wer einen Aufenthalt in Österreich oder im Schengen-Raum plant, profitiert von einem guten Reiseschutz im Gepäck. Die Visum-Reiseversicherung der HanseMerkur sichert ausländische Gäste auf Reisen bis zu 364 Tagen rundum ab. Erfahren Sie, warum eine Visum-Reiseversicherung so wichtig ist und welche Leistungen sie umfasst.

Vorteile einer Reiseversicherung für Visa

Egal, ob Sie Freunde oder Familie in Österreich besuchen, geschäftlich unterwegs sind oder eine Reise auf eigene Faust durch Europa planen – im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls sollten Sie in der Lage sein, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen und sich finanziell abzusichern. Eine Visa-Reiseversicherung schützt Sie während Ihrer Reise umfassend und hilft Ihnen, hohe unerwartete Behandlungskosten zu vermeiden.

Mit der Krankenversicherung für ausländische Gäste in Österreich schützen Sie sich bis zu 364 Tage lang bei Krankheit oder Unfall. 

Sie möchten als ausländischer Gast Österreich mit dem Auto oder Wohnmobil erkunden? Der Österreich-Schutz sichert Sie gegen Storno, Krankheit und Unfällen umfassend ab.

Mit der Young Travel Reiseversicherung für junge Besucher sichern Sie sich gegen hohe Kosten im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls ab.

Welche Leistungen sollte eine Visum-Reiseversicherung umfassen?

Reisen Sie als ausländischer Besucher nach Europa, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Reiseversicherung die Anforderungen an ein sogenanntes Schengen-Visum erfüllt. Zu den Schengen-Staaten zählen derzeit 29 europäische Länder, die die Personenkontrollen an ihren gemeinsamen Binnengrenzen grundsätzlich abgeschafft haben. Nicht zum Schengen-Raum gehören unter anderem das Vereinigte Königreich, Irland und Zypern. 

Was ist das Schengen-Visum? Als Inhaber eines Schengen-Visums können Sie in alle 29 Schengen-Staaten reisen. Doch aufgepasst: Das Visum ermöglicht ausschließlich Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen. Wer einen Aufenthalt über mehr als 3 Monate in einem Schengen-Land plant, muss ein nationales Visum im entsprechenden Land beantragen.

Reisen Sie aus einem visumpflichtigen Land nach Europa und Österreich ein, sind Sie dazu verpflichtet, eine Reiseversicherung abzuschließen. Wichtig: Suchen Sie nach einer Reiseversicherung für ein Schengen-Visum, achten Sie darauf, dass die Versicherung:

  • alle Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums abdeckt.

  • über eine Mindestdeckung von 30.000 € verfügt.

  • die Kosten für notwendige medizinische Hilfe, Notfallbehandlungen im Spital, einen medizinischen Rücktransport und eine Rückführung übernimmt.

Wie finde ich eine passende Reiseversicherung für Visa?

Eine Reiseversicherung ist nur für Reisende Pflicht, die ein Schengen-Visum beantragen müssen. Dennoch empfehlen wir auch Reisenden ohne Visum den Abschluss eines umfassenden Versicherungsschutzes durch eine Reisekrankenversicherung. Sind Sie etwa auf Geschäftsreisen in Europa unterwegs? In diesem Fall ist vielleicht eine Krankenversicherung bereits in Ihrem Arbeitsvertrag integriert. Allerdings deckt diese oftmals nur medizinische Notfälle bis zu einer eingeschränkten Versicherungssumme ab. Werden Sie von einem Arzt behandelt oder suchen aus anderen Gründen ein Spital auf, müssen Sie im schlechtesten Fall für einen großen Teil der Kosten selbst aufkommen.

Unsere Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste erfüllt alle Kriterien an ein Schengen-Visum. Sie können zwischen zwei verschiedenen Tarif-Varianten wählen. Im Sorglos-, als auch im Premium-Tarif übernehmen wir alle ambulanten und stationären Heilbehandlungen – etwa bei einem Krankenhaus-Aufenthalt. Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland und Überführungskosten übernehmen wir in beiden Tarifen in vollem Umfang. Sie sind jünger? In diesem Fall empfehlen wir unsere Young Travel Reiseversicherung Als junger Gast in Österreich profitieren Sie von vergünstigten Prämien bis zum 31. Geburtstag.

Visa-Reiseversicherung: Muss ich mit Selbstbeteiligungskosten rechnen?

Entscheiden Sie sich für den Premium-Tarif unserer Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste, fällt ein Selbstbehalt ausschließlich anteilig in der Reisehaftpflichtversicherung an. In den Fällen von Mietsachschäden und Abschiebekosten wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 € abgezogen. In den Fällen von Schäden im Haushalt einer Gastfamilie, Berufshaftpflicht und Forderungsausfall fällt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 200 € an.

Möchten Sie Ihren Aufenthalt in Österreich verlängern oder eine Reise durch Europa an Ihren eigentlichen Aufenthalt anschließen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag und damit Ihre Reiseversicherung für Visa zu verlängern.

Auf einen Blick – die Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste

Erleiden Sie während Ihrer Zeit in Österreich oder einem anderen Schengen-Land eine Verletzung, sind in einen Unfall verwickelt oder benötigen aus einem anderen Grund eine medizinische Behandlung, sorgen Sie mit der Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste vor. Unser Versicherungsschutz bietet neben weiteren diese Vorteile:

  • eignet sich für alle Reisenden mit und ohne Schengen-Visum

  • Kostenübernahme für ambulante und stationäre Heilbehandlungen 

  • Medizinisch sinnvoller Rücktransports ins Heimatland

  • Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung zubuchbar

  • taggenaue Prämienberechnung

Rahmenbedingungen

Für die Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste gelten diese Rahmenbedingungen:

  • Geltungsbereich: in allen Schengen-Mitgliedsstaaten

  • Geltungsdauer: Reisebeginn bis Reiseende (ab Erreichen der Grenze)

  • Maximale Reisedauer: 364 Tage

  • Abschlussfrist: Versicherungsabschluss ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich