siehe Reiseabbruch
Jeder Versicherungsvertrag, der einen Stornoschutz oder eine Selbstbehaltübernahme-Versicherung enthält, muss innerhalb von 3 Werktagen (montags bis samstags) nach der Reisebuchung abgeschlossen werden (Buchungsdatum + 3 Werktage). Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit“), vorausgesetzt, die Prämie ist gezahlt. Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden sowohl die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur Reiseversicherung als auch die des Versicherungsnehmers beschrieben. Außerdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.
Sie finden die Versicherungsbedingungen online auf unseren Produktdetailseiten oder im Downloadcenter. Außerdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.
Unter einer ambulanten Behandlung versteht man die medizinische Versorgung bei einem Arzt und Zahnarzt, aber auch die Behandlung ohne stationären Aufenthalt im Krankenhaus. D.h. direkt nach der Behandlung verlässt der Patient den Ort, an dem er behandelt wurde, wieder.
Arzneimittel (auch als Medikamente oder Arzneien bezeichnet) sind Stoffe, die dazu dienen Krankheiten zu heilen, lindern oder verhindern oder aber auch Diagnosen zu stellen. Sie werden am Körper verwendet oder dem Patienten verabreicht.
In den Auslandskrankenversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung werden in der Regel alle Medikamente erstattet, die der medizinisch notwendigen Heilbehandlung dienen, sofern sie vom Arzt verordnet werden. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie jeweils den Versicherungsbedingungen bzw. der Tarifbeschreibung.
In den meisten Fällen erhalten Sie die Arzneimittel direkt bei Arzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke und Sie zahlen vor Ort. Lassen Sie sich alle Kosten mit entsprechenden Nachweisen bestätigen. Danach reichen Sie die Unterlagen bei uns zur Erstattung ein. Beachten Sie dazu auch unsere Hinweise im Bereich Schadenmeldung.
Der Begriff Au Pair stammt aus dem Französischen und bedeutet "auf Gegenleistung". Als Au Pairs bezeichnet man junge Menschen, die gegen Unterkunft & Verpflegung sowie Taschengeld in einer Familie im Ausland bei der Kinderbetreuung und/oder im Haushalt helfen. Sie lernen dabei die Sprache und Kultur des Gastlandes kennen.
Für Au Pairs bietet die HanseMerkur mit der Au Pair Versicherung eine speziell zugeschnittene Reiseversicherung, die eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflicht und weitere Reiseversicherungen beinhaltet.
Ein Auslandsaufenthalt bezeichnet einen Aufenthalt außerhalb des eigenen Heimatlandes - unabhängig von der Dauer. Meistens versteht man darunter jedoch einen längerfristigen Aufenthalt, z. B. für einen Schüleraustausch, ein Auslandsstudium oder -Praktikum, aber auch für eine zeitlich befristete Berufstätigkeit im Ausland.
Bei einem Auslandsaufenthalt ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht für alle Situationen und nicht überall geschützt. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung, die bei Bedarf z. B. auch mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ergänzt werden kann:
Die Auslandskrankenversicherung (auch: Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung) zählt zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Sie wird auch von Verbraucherorganisationen empfohlen. Sie sichert Sie im Falle eines Unfalls oder einer neu auftretenden Erkrankung während Ihrer Reise ab. So sind Sie auch während Ihres Urlaubs gut abgesichert. Im Ausland ist die medizinische Versorgung zum Teil sehr kostspielig. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt zudem nicht in allen Ländern. Aber auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden nicht alle Leistungen (z. B. ein Rücktransport) übernommen.
Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet Ihnen verschiedene Auslandskrankenversicherungen an, die perfekt auf die jeweilige Reise ausgerichtet sind:
Auslandskrankenversicherung für eine Reise
Jahres-Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung für junge Leute (Au Pairs, Schüler, Studenten, Doktoranden)
siehe Versicherungsbeginn
Als Betreuungsperson gilt, wer eine mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige bzw. pflegebedürftige Angehörige des Versicherten betreut. Die Betreuungsperson wird in der Reiserücktrittsversicherung als Risikoperson angesehen.
Zu einer Busreise zählen Reisen mit einer Busanreise und -abreise und einem anschließenden Hotelaufenthalt oder einer Busrundreise am Ziel.
Das Einreisedatum bezeichnet den Tag der Einreise in ein Land. Bei einigen längerfristigen Versicherungen ist das Einreisedatum für die Erstellung eines Angebots notwendig und wird im Buchungsprozess abgefragt.
Sollte das Einreisedatum noch nicht feststehen, z. B. weil es bei einer Visumserteilung erst durch die Botschaft festgelegt wird, kontaktieren Sie für den Abschluss einer Versicherung bitte unsere Service-Hotline unter 01 3177859.
Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 Staaten bestehender Staatenverbund. Mitglieder sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Im Gegensatz dazu ist Europa ein Erdteil der weitere Staaten bzw. Gebiete weiterer Staaten umfasst.
Der Geltungsbereich "Europa" bei Reiseversicherungen umfasst zusätzlich auch afrikanische und asiatische Mittelmeer-Anrainerstaaten. Folgende Länder und Gebiete fallen darunter:
Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Armenien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Jordanien, Kasachstan (bis zum Ural), Kosovo, Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (bis zum Ural), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Weißrussland (Belarus) und Zypern,
Beachten Sie dazu aber bitte immer auch die jeweils gültigen Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen.
Die HanseMerkur bietet für viele Reiseversicherungen besonders günstige Tarife für Familien an. Für die verschiedenen Versicherungen gelten unterschiedliche Familiendefinitionen. Ein Familientarif kann ab 2 Personen abgeschlossen werden.
Familiendefinition für den Stornoschutz, Reiseschutz und die Storno- & Reiseschutzpakete:
Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mitreisende Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (20,99 Jahre) unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis – insgesamt bis zu 7 Personen.
Auch zwei Erwachsene ohne Kinder können den Familientarif abschließen.
Familiendefinition für den Jahres Reiseschutz, den Jahres Storno- & Reiseschutz und die Jahres Auslandskrankenversicherung:
Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so zählen als Familie max. 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (24,99 Jahre) – insgesamt gelten bis zu 7 Personen unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Auch zwei Erwachsene ohne Kinder können den Familientarif abschließen.
Für versicherte allein reisende Familienmitglieder halbiert sich die Deckungssumme im Rahmen der Storno- und Reisegepäckversicherung.
Eine Familienversicherung ist eine Reiseversicherung mit einem eigenen Familientarif. Als familienfreundliches Unternehmen hat die HanseMerkur spezielle Tarife mit günstigen Konditionen für Familien im Angebot. Für folgende Versicherung gibt es besonders günstige Angebote:
Jahres-Auslandskrankenversicherung
Storno- & Reiseschutzversicherung Sorglos oder Premium
Reiseschutzversicherung Sorglos oder Premium
Das Gastland ist das Land, in dem man sich während eines Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.
Der Geltungsbereich gibt an, in welchen Ländern Reiseversicherungen gelten. Nur in den im Geltungsbereich angegebenen Ländern bietet die Versicherung den beschriebenen Reiseschutz.
Eine Reise gilt als "gemeinsam", wenn die Reise mit keinem größeren Unterschied als 3 Tage angetreten wird und nachweislich größtenteils zusammen verbracht werden soll.
Die HanseMerkur bietet für viele Reiseversicherungen besonders günstige Tarife für Gruppen an.
Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen mit gleichem Reiseziel und Reisedatum. Für Gruppen von jungen Leuten unter 30 Jahren (inkl. Begleitpersonen über 30 Jahren) bieten wir zusätzlich den günstigeren Klub & Klasse-Tarif an.
Können auch mehr als 6 Personen untereinander versichert werden? Mit dem zusätzlichen Abschluss eines Kleingruppenschutzes (Prämie zzgl. 1% des Gesamtreisepreises) können bis zu 15 Personen untereinander stornieren. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Service-Team
Das Heimatland bezeichnet meist das Land, in dem man seinen ständigen Wohnsitz hat. Es ist auch meist das Land, in dem man geboren und/oder aufgewachsen ist.
Heilmittel sind persönlich erbrachte medizinische Leistungen. Im Rahmen von Reiseversicherungen ist häufig von "ärztlich verordneten Arznei, Verbands- und Heilmittel" die Rede. Bei diesen Heilmitteln handelt es sich z. B. um Bäder, Packungen, Inhalationen oder physikalischer Heilbehandlung und Heilgymnastik.
Bei Hilfsmitteln handelt es sich um Körperersatzstücke, orthopädische oder andere Geräte, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern, eine drohende Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Das können z. B. Prothesen, Rollstühle, Gehhilfen, Brillen oder Hörgeräte sein. In den jeweiligen Versicherungsbedingen finden Sie genaue Definitionen.
Die Europäischen Richtlinie IDD - Isurance Distribution Directive - verpflichtet Versicherungen, jeden Kunden vor dem Kauf einer Versicherung umfassend zu informieren. Dafür müssen Versicherungen das jeweils zum Produkt gehörige „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ – abgekürzt IPID („Insurance Product Information Document) – zur Verfügung zu stellen.
Es gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des ausgewählten Produkts.
Eine Jahresversicherung ist eine Versicherung, die ein Jahr (Jahr=365 Tage/Schaltjahr=366 Tage) lang gilt. Mit einer Reise-Jahresversicherung können mehrere Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert werden. Häufig ist eine Jahresversicherung schon ab zwei Urlaubsreisen jährlich günstiger als eine einmalige Versicherung für eine Reise. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf ein Kalenderjahr, sondern läuft ab Abschlussdatum 365 Tage. Die Versicherungen verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Beispiele für Jahresversicherungen:
Jahres-Reiseschutzversicherung Sorglos oder Premium
Jahres-Reiseversicherung inkl. Stornoschutz Sorglos oder Premium
Eine KFZ-Assistance ist eine Versicherung für Reisen mit dem eigenen PKW innerhalb Deutschlands und Europas. Er bietet Schutz und Unterstützung bei Pannen, Unfällen & Diebstahl:
Die KFZ-Assistance ist bei HanseMerkur Bestandteil der Reiseversicherung für Auto, Bus und Bahn
Eine Krankenhausbehandlung ist eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung (z. B. bei der Auslandskrankenversicherung) werden je nach Art der Versicherung unaufschiebbare stationäre Behandlungen in einer als Krankenhaus anerkannten Einrichtung abgedeckt. Oder aber auch (bei langfristigen Auslandsaufenthalten) alle medizinisch notwendigen Behandlungen abgedeckt. Informieren Sie sich bitte in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Im Falle einer stationären Behandlung haben Sie die Wahl zwischen Kostenersatz für die stationäre Behandlung und einem Tagegeld in Höhe von 50 EUR pro Tag. Es wird für maximal 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung gezahlt. Das Wahlrecht ist zu Beginn der stationären Behandlung auszuüben.
Beim Krankenrücktransport aus dem Ausland ins Heimatland wird zwischen einem medizinisch notwendigen, vom Arzt angeordneten Rücktransport und einem medizinisch sinnvollen Rücktransport unterschieden.
Um einen medizinisch notwendigem Rücktransport handelt es sich z. B. wenn der Patient im Ausland nicht angemessen behandelt werden kann. Der Rücktransport kann stattfinden, sobald der Patient transportfähig ist. Die Entscheidung darüber treffen die Ärzte des Notfallservices.
Reiseversicherungen für eine Einzelreise bedürfen keiner Kündigung. Die Versicherungen werden mit Ende der Reise beendet.
Die Kündigungsfristen für Jahresversicherungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Jahresversicherungen verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
Sie finden die Kündigungsfristen auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Laufzeit ist der Zeitraum, in dem eine Reiseversicherung gültig ist. Sie bezeichnet also die Gültigkeitsdauer. Nähere Informationen zur Laufzeit finden Sie auf den Versicherungsproduktseiten, in den Versicherungsbedingungen oder in Ihrer Versicherungsbestätigung.
Ein Krankentransport ist der Transport eines erkrankten oder verunfallten Patienten aus dem Ausland zurück zu seinem Wohnsitz. Wenn eine medizinische Versorgung im Ausland nicht gewährleistet werden kann, handelt es sich um einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Bei einem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport reicht normalerweise die in Absprache zwischen dem behandelnden Mediziner und einem neutralen Flugmediziner des Notrufservice ausgesprochene Empfehlung aus. In beiden Fällen muss Kontakt zur HanseMerkur aufgenommen werden, um das Nötigste zu organisieren, sich mit den Ärzten abzustimmen und um die Kostenübernahme abzuklären. Hierfür steht Ihnen der weltweite 24-Stunden-Notruf-Service zur Verfügung.
Auslandskrankenversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung sichern in der Regel den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall in den Versicherungsbedingungen.
Bitte kontaktieren Sie im Notfall während der Reise in folgenden Fällen unsere Notfallnummer
Auslandskrankenversicherung:
Notfall-Versicherung:
KFZ-Assistance
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für Ihr Verhalten im Notfall.
Reise-Unfallversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Für dringende Notfälle während Ihrer Reise bietet Ihnen die HanseMerkur Reiseversicherung eine Notfallnummer, die 7 Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag weltweit für Sie erreichbar ist. Der 24-Stunden-Notruf-Service berät Sie, bei der Wahl von Krankenhäusern, organisiert einen notwendigen Krankentransport oder leistet Beistand im Rahmen der Notfall-Versicherung.
Unser Tipp: Notieren Sie sich die Nummer + 43 1 3152444 oder speichern Sie sie vor Reisebeginn in Ihrem Handy. In Ihrer Versicherungsbestätigung (bei den meisten Auslandskrankenversicherungen) finden Sie außerdem ein kleines Kärtchen zum Ausschneiden mit allen wichtigen Informationen.
Öffentliche Verkehrsmittel sind alle innerhalb von Österreich für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche oder Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren. Außerdem sind Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe keine öffentlichen Verkehrsmittel.
siehe Versicherungsprämie
Unter Reiseabbruch versteht man die vorzeitige Beendigung eines Urlaubs oder Auslandsaufenthalts. Mit der HanseMerkur Reiseversicherung können Sie sich gegen die Kosten eines solchen Reiseabbruchs absichern. Die Reiseschutzversicherung (Reiseabbruch-Versicherung) erstattet Ihnen zusätzliche Rückreisekosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, die entstehen, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund abbrechen, z. B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung, erheblichem Schaden am Eigentum oder dem Tod eines Angehörigen. Zusätzlich ist bei einer Rundfahrt oder Kreuzfahrt auch eine Reiseunterbrechung versichert. Hier werden die entstehenden Nachreisekosten erstattet.
Im Gegensatz zur Reisestornoversicherung, die Ihnen eine Absicherung VOR der Reise bietet, schützt Sie eine Reiseabbruchversicherung WÄHREND der Reise. Wir empfehlen daher eine Kombination der beiden Versicherungen. Weitere Infos zum Reiseabbruch.
Ihr Versicherungsschutz beginnt wie folgt:
Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder das gebuchte und versicherte Objekt betreten.
Die Reisedauer bezeichnet den Zeitraum zwischen Reiseantritt und Reiseende. Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 6. bis 11. (fünf Nächte/sechs Tage) beinhaltet demzufolge sechs Tage, die versichert werden müssen.
Es muss die gesamte Reisedauer versichert werden, andernfalls kommt trotz Prämienzahlung kein rechtskräftiger Vertrag zustande und es besteht kein Versicherungsschutz.
Das Reisegepäck bezeichnet Ihre Koffer, Taschen oder Rucksäcke inklusive der enthaltenen Gegenstände. Zum Reisegepäck zählt auch Ihr Handgepäck. Um sich vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung abzusichern, kann eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Diese empfiehlt sich besonders bei Reisegepäck mit wertvollem Inhalt.
Die Gepäckversicherung ersetzt in diesen Fällen den Zeitwert Ihres Reisegepäcks sowie Ihrer auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände in folgenden Fällen:
Die Reisegepäckversicherung ist z. B. Bestandteil der Storno- und Reiseversicherung.
siehe Auslandskrankenversicherung.
Das Reiseland bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person während der Reise bzw. des Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.
Reiseversicherung ist der Oberbegriff für die verschiedenen Versicherungen, die für die Absicherung einer Reise abgeschlossen werden können. Zu den Reiseversicherungen gehören z. B. folgende:
Reiseversicherung inkl. Stornoschutz
In der Reisestorno- und Reiseschutzversicherung sind auch andere Personen als der Versicherte selbst vom Versicherungsschutz erfasst. Sind sie von einem versicherten Ereignis betroffen, besteht Storno- oder Abbruchschutz für den Versicherten.
Risikopersonen sind:
* Gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen. In diesem Fall gelten nur die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reisestornoversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reise-Gepäckversicherung.
Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website. Dort geben wir Ihnen auch Tipps für das Verhalten im Schadenfall. Wir geben Ihnen außerdem weitere Hinweise für den Notfall
Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.
Ausgenommen sind folgende Reisen: "Blaue Reise" in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen.
Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreisen versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. eine Woche Flusskreuzfahrt und eine Woche Hotel).
Unter einem Selbstbehalt (auch: Selbstbeteiligung) versteht man den finanziellen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat. Der Selbstbehalt wird pro Schadenfall abgezogen.
Folgende Regelungen gelten bei der HanseMerkur Reiseversicherung:
Storno- und Reiseschutzversicherung
Kein Selbstbehalt im Premium Tarif. Im Sorglos Tarif fallen ohne Einreichung bei der Privat-/ Sozialversicherung 20% Selbstbeteiligungskosten bei Auslandsheilkosten an.
Stornoschutzversicherung
Kein Selbstbehalt
Reiseschutzversicherung
Kein Selbstbehalt im Premium Tarif. Im Sorglos Tarif fallen ohne Einreichung bei der Privat-/ Sozialversicherung 20% Selbstbeteiligungskosten bei Auslandsheilkosten an.
Jahres-Reiseschutz
Kein Selbstbehalt
Jahres-Storno- und Reiseschutzversicherung
Kein Selbstbehalt im Premium Tarif. Im Sorglos Tarif fallen ohne Einreichung bei der Privat-/ Sozialversicherung 20% Selbstbeteiligungskosten bei Auslandsheilkosten an.
Auslandskrankenversicherung/ Auslandskrankenversicherung für junge Leute
Kein Selbstbehalt im Premium Tarif. Im Sorglos Tarif fallen 20% Selbstbeteiligungskosten an, sofern nicht die Ansprüche erst bei der Sozial- oder Privatversicherung geltend gemacht wurden.
Jahres-Auslandskrankenversicherung
Kein Selbstbehalt
Weitere Versicherungen und Selbstbehalte finden Sie in den jeweiligen Tarifbeschreibungen oder Versicherungsbedingungen auf den Produktdetailseiten.
Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer HanseMerkur Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke.
Was ist SSL?
SSL (Abkürzung für "Secure Socket Layer") ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internat geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.
Die Tarifbeschreibung ist Teil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen In den Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Rechte und Pflichten und der Umfang des Versicherungsschutzes geregelt.
Teilweise werden bei der HanseMerkur mehrere Reiseversicherungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zusammengefasst. In diesem Fall werden für die einzelnen Versicherungen zusätzliche Tarifbeschreibungen erstellt, in denen die Leistungen detailliert beschrieben werden.
Für Reiseversicherungen gelten unterschiedliche Preise, die sich entweder nach dem Risiko (z. B. dem Reisepreis, der Reisedauer, dem Geltungsbereich oder den enthaltenen Leistungen) oder nach den Reisenden (z. B. Einzelreisender, Gruppe oder Familie) richten. Diese unterschiedlichen Einstufungen innerhalb einer Reiseversicherung werden als Tarife bezeichnet.
Wir erstatten Ihnen die Umbuchungskosten bis maximal 30 Euro pro Person/Objekt. Dafür muss bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht worden sein ohne Rücktrittsbegründung.
Sollten Sie aus einem in der Reiserücktrittsversicherung angegebenen Grund umbuchen, erstatten wir bis zur Höhe der zum Umbuchungszeitpunkt anfallenden Stornogebühr. Der Versicherungsschutz gilt für die Reise-Rücktrittsversicherung.
Der Storno- und Reiseschutz (Reiseabbruchschutz) kann im Falle einer unerwarteten schweren Krankheit in Anspruch genommen werden.
Die Erkrankung ist schwer, wenn:
Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.
Eine Reise-Unfallversicherung schützt Sie im Falle eines Unfalls mit gesundheitlichen Schäden, die im Ausland entstanden sind. Dabei kann es sich um Unfälle im Haushalt, Straßenverkehr oder beim Sport handeln. Eine Unfallversicherung empfiehlt sich vor allem für längere Reisen und Auslandsaufenthalte. Sie leistet bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Invalidität und im Todesfall und kommt je nach Versicherung für Kosten bis zur festgelegten Versicherungssumme z. B. für eine Bergung oder für kosmetische Operationen auf.
Im Invaliditätsfall beträgt die Versicherungssumme bei Abschluss des Tarifs Sorglos 20.000 € und bei Abschluss des Tarifs Premium 40.000 €. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität. Die genauen Invaliditätsgrade entnehmen Sie aus den Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung.
Eine Flugabsage wegen Unwetter ist nicht versichert.
Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt (dies kann auch der Versicherungsnehmer sein). Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag mit der HanseMerkur Reiseversicherung abschließt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.
Ist ein im Versicherungsvertrag bestimmtes und unter die Deckung fallendes Ereignis. Wenn dieses Ereignis eintritt, hat der Versicherte Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die versicherten Ereignisse werden jeweils in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau definiert.
Es kann einiges passieren, weshalb Sie von der Reise zurücktreten müssen. In folgenden Fällen sind Sie mit der Stornoschutzversicherung und der Reiseschutzversicherung (Reise-Abbruchversicherung) abgesichert:
Der Versicherungsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit dem Buchungs- bzw. Abschlussdatum. Ab dem Versicherungsbeginn gilt der Schutz der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt (vorausgesetzt die Versicherungsprämie wurde bezahlt). Er richtet sich auch nach der Art der Versicherung:
Bei der Versicherungsbestätigung handelt es sich um eine Bestätigung des Versicherers, die den Versicherungsschutz belegt und alle vertraglichen Angaben enthält. Diese ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem der Versicherungsnehmer seinen endgültigen Versicherungsschein erhält. Bei einigen Versicherungen gilt die Versicherungsbestätigung auch als Versicherungsschein.
Das Versicherungsjahr von Jahres-Reiseversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung beginnt mit dem Versicherungsbeginn, der in der Versicherungsbestätigung angegeben wird, und dauert 12 Monate. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen und enden immer zu diesem Zeitpunkt. Zur Berechnung des Versicherungsjahres wird also nicht das Kalenderjahr herangezogen.
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag mit der HanseMerkur abschließt. Der Versicherungsnehmer kann gleichzeitig auch versicherte Person sein (muss dies aber nicht). Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.
Eine Versicherungspolice (auch Versicherungsschein genannt) ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Beginn und Ende, persönliche Daten, Versicherungsprämie und die Leistungsbeschreibung). Zur Versicherungspolice gehören auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, die der Police häufig als Anlage beigefügt werden.
Unter einer Versicherungsprämie versteht sich die Summe, die man für eine Versicherung inklusive Versicherungssteuern zahlen muss. Auf unserer Website verwenden wir zumeist den Begriff "Preis". In den Preislisten, die Sie auf allen Produktseiten und im Buchungsprozess finden, sind die jeweils gültigen Versicherungsprämien detailliert aufgeführt.
Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme, die der Versicherer im Schadenfall an den Versicherten auszahlt. Grundsätzlich zahlt die Versicherung im Schadenfall die Höhe des tatsächlichen Schadens. Ist jedoch eine Versicherungssumme vereinbart, zahlt sie höchstens bis zu diesem Betrag. Die Versicherungssumme wird auch als Deckungssumme bezeichnet. Ohne diese Begrenzung würden die Versicherungsprämien ins Unermessliche steigen.
Bei der HanseMerkur Reiseversicherung werden z. B. bei der Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung (10.000 €), bei der Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Reise-Gepäck- und der Notfall-Versicherung Versicherungssummen festgelegt.
Wählen Sie zwischen Bankabbuchung/ SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung (Visa, Mastercard, American Express, Diners Club; nur für Reiseversicherungen) und Paypal (nur für Reiseversicherungen) wählen.
Der Einzug der Beträge erfolgt bei Einmalzahlung sofort nach Abschluss und bei Jahres-Versicherungen bei der ersten Abbuchung ebenfalls sofort und bei Folgeprämien jeweils zur nächsten Fälligkeit, die sich aus dem jeweiligen Versicherungsbeginn ergibt.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie passende Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen. Auf unserer österreichischen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen.