Öffentliche Verkehrsmittel sind alle innerhalb von Österreich für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche oder Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren. Außerdem sind Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe keine öffentlichen Verkehrsmittel.