Die Europäischen Richtlinie IDD - Isurance Distribution Directive - verpflichtet Versicherungen, jeden Kunden vor dem Kauf einer Versicherung umfassend zu informieren. Dafür müssen Versicherungen das jeweils zum Produkt gehörige „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ – abgekürzt IPID („Insurance Product Information Document) – zur Verfügung zu stellen.
Es gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des ausgewählten Produkts.
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