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Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

Buchstabe A

Abbruch der Reise

siehe Reiseabbruch

Abschlussfrist

Für Produkte mit Stornoschutz (Reiserücktrittsversicherung) gilt eine Abschlussfrist von 30 Tagen nach Reisebuchung. Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht immer erst nach Zahlung der Prämie. Ereignisse, die vor der Zahlung der Prämie eingetreten sind, sind nicht versichert

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden sowohl die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur Reiseversicherung als auch die des Versicherungsnehmers beschrieben. Außerdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.

Sie finden die Versicherungsbedingungen online auf unseren Produktdetailseiten oder im Downloadcenter. Außerdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.

Ambulante Behandlung

Unter einer ambulanten Behandlung versteht man die medizinische Versorgung bei einem Arzt und Zahnarzt, aber auch die Behandlung ohne stationären Aufenthalt im Krankenhaus. D.h. direkt nach der Behandlung verlässt der Patient den Ort, an dem er behandelt wurde, wieder.

Arzneimittel

Arzneimittel (auch als Medikamente oder Arzneien bezeichnet) sind Stoffe, die dazu dienen Krankheiten zu heilen, lindern oder verhindern oder aber auch Diagnosen zu stellen. Sie werden am Körper verwendet oder dem Patienten verabreicht.

In den Auslandskrankenversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung werden in der Regel alle Medikamente erstattet, die der medizinisch notwendigen Heilbehandlung dienen, sofern sie vom Arzt verordnet werden. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie jeweils den Versicherungsbedingungen bzw. der Tarifbeschreibung.

In den meisten Fällen erhalten Sie die Arzneimittel direkt bei Arzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke und Sie zahlen vor Ort. Lassen Sie sich alle Kosten mit entsprechenden Nachweisen bestätigen. Danach reichen Sie die Unterlagen bei uns zur Erstattung ein. Beachten Sie dazu auch unsere Hinweise im Bereich Schadenmeldung.

Au Pair

Der Begriff Au Pair stammt aus dem Französischen und bedeutet "auf Gegenleistung". Als Au Pairs bezeichnet man junge Menschen, die gegen Unterkunft & Verpflegung sowie Taschengeld in einer Familie im Ausland bei der Kinderbetreuung und/oder im Haushalt helfen. Sie lernen dabei die Sprache und Kultur des Gastlandes kennen.

Für Au Pairs bietet die HanseMerkur mit der Au Pair Versicherung eine speziell zugeschnittene Reiseversicherung, die eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflicht und weitere Reiseversicherungen beinhaltet.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt bezeichnet einen Aufenthalt außerhalb des eigenen Heimatlandes - unabhängig von der Dauer. Meistens versteht man darunter jedoch einen längerfristigen Aufenthalt, z. B. für einen Schüleraustausch, ein Auslandsstudium oder -Praktikum, aber auch für eine zeitlich befristete Berufstätigkeit im Ausland.

Bei einem Auslandsaufenthalt ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht für alle Situationen und nicht überall geschützt. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung, die bei Bedarf z. B. auch mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ergänzt werden kann:

  • Auslandskrankenversicherung für eine Reise
  • Auslandskrankenversicherung für junge Leute
  • Jahres-Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung / Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung (auch: Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung) zählt zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Sie wird auch von Verbraucherorganisationen empfohlen. Sie sichert Sie im Falle eines Unfalls oder einer neu auftretenden Erkrankung während Ihrer Reise ab. So sind Sie auch während Ihres Urlaubs gut abgesichert. Im Ausland ist die medizinische Versorgung zum Teil sehr kostspielig. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt zudem nicht in allen Ländern. Aber auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden nicht alle Leistungen (z. B. ein Rücktransport) übernommen.

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet Ihnen verschiedene Auslandskrankenversicherungen an, die perfekt auf die jeweilige Reise ausgerichtet sind:

Auslandskrankenversicherung für eine Reise

Jahres-Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung für junge Leute (Au Pairs, Schüler, Studenten, Doktoranden)

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