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Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

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Buchstabe K

Krankenhausbehandlung

Eine Krankenhausbehandlung ist eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung (z. B. bei der Auslandskrankenversicherung) werden je nach Art der Versicherung unaufschiebbare stationäre Behandlungen in einer als Krankenhaus anerkannten Einrichtung abgedeckt. Oder aber auch (bei langfristigen Auslandsaufenthalten) alle medizinisch notwendigen Behandlungen abgedeckt. Informieren Sie sich bitte in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Krankenhaustagegeld

Im Falle einer stationären Behandlung haben Sie die Wahl zwischen Kostenersatz für die stationäre Behandlung und einem Tagegeld in Höhe von 50 EUR pro Tag. Es wird für maximal 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung gezahlt. Das Wahlrecht ist zu Beginn der stationären Behandlung auszuüben.

Krankenrücktransport

Beim Krankenrücktransport aus dem Ausland ins Heimatland wird zwischen einem medizinisch notwendigen, vom Arzt angeordneten Rücktransport und einem medizinisch sinnvollen Rücktransport unterschieden.

Um einen medizinisch notwendigem Rücktransport handelt es sich z. B. wenn der Patient im Ausland nicht angemessen behandelt werden kann. Der Rückstransport kann stattfinden, sobald der Patient transportfähig ist. Die Entscheidung darüber treffen die Ärzte des Notfallservices.

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