Ein Mindestaufnahmealter gibt es nicht, d.h. Hunde oder Katzen können direkt nach der Geburt versichert werden. Das Höchstaufnahmealter liegt für Hunde und Katzen bei 5 Jahren. Diese Grenze gilt nur für einen Neuabschluss. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch abgesichert bleiben. Somit gibt es kein Endalter.
Ja, die Beiträge sind abhängig vom Alter des versicherten Tieres. Während der Vertragslaufzeit werden diese jährlich um 9% an das steigende Tieralter angepasst (nachdem das versicherte Tier das 3. Lebensjahr vollendet hat). Der angepasste Beitrag wird ab dem Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres fällig.
– keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist,
– keine akute Behandlung erfolgt,
– keine Operation oder Behandlung geplant oder angeraten ist,
– das Tier keine Symptome oder Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache hat,
– keine angeborene, genetisch bedingte oder anatomisch erworbene Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt sind,
– kein Zahn- oder Kieferleiden bekannt oder tierärztlich festgestellt ist,
– keine Allergien bekannt oder tierärztlich festgestellt sind
Nein. Gemäß der Gesundheitsfragen ist das nicht möglich.
Eine Operation muss weder angekündigt, noch ein Kostenvoranschlag eingereicht werden.
Laden Sie die Behandlungsrechnung unter Angabe Ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer hoch. Beim Hochladen der Rechnung beachten Sie bitte unbedingt,
Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen- oder Kliniken aussprechen.
Versicherungsnehmer Daten, Tierdaten (Name, Chip-Nummer), Behandlungsdatum, Diagnose/Befund, berechnete Leistung mit Angabe GOT-Ziffer, Kosten für Verbrauchsmaterial und Medikamente, Rechnungsbetrag und Mehrwertsteuer.
Wenn Sie uns eine Tierarztbescheinigung oder die Abmeldung von der Steuer einreichen, stornieren wir den Vertrag rückwirkend zum Todestag des Tieres. Informieren Sie uns (schriftlich) ohne die Erbringung eines Nachweises, stornieren wir den Vertrag ab Kenntnis.
Für das zweite Tier benötigen wir einen neuen Antrag. Bitte schließen Sie diesen online oder bei Ihrem Vertriebspartner ab.
Die generelle Wartezeit, d.h. die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und der ersten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen, beträgt in allen Tarifen einen Monat. Für Unfälle gibt es einen Erlass der Wartezeiten. Bei bestimmten Erkrankungen/Diagnosen gelten besondere Wartezeiten.
Nein. Die Wartezeit beginnt von vorne.
In den Produktlinien Premium und Premium plus können Sie mit dem optionalen Zahnbaustein zudem ausgewählte Zahnbehandlungen
versichern.
Ja, für weltweite Auslandsaufenthalte bis zu 3 Monaten (Komfort-Tarif), 6 Monaten (Premium-Tarif) bzw. 12 Monaten (Premium-plus-Tarif) ab Ausreisedatum, sofern diese nicht gezielt geplant sind.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie passende Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen. Auf unserer österreichischen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen.