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Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

Buchstabe S

Schadenfall

Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reisestornoversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reise-Gepäckversicherung.

Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website. Dort geben wir Ihnen auch Tipps für das Verhalten im Schadenfall. Wir geben Ihnen außerdem weitere Hinweise für den Notfall

Schiffsreisen

Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.

Ausgenommen sind folgende Reisen: "Blaue Reise" in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen.

Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreisen versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. eine Woche Flusskreuzfahrt und eine Woche Hotel).

Selbstbehalt / Selbstbeteiligung

Unter einem Selbstbehalt (auch: Selbstbeteiligung) versteht man den finanziellen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat. Der Selbstbehalt wird pro Schadenfall abgezogen.

Folgende Regelungen gelten bei der HanseMerkur Reiseversicherung:

Storno- und Reiseschutzversicherung 
Kein Selbstbehalt im Premium Tarif. Im Sorglos Tarif fallen ohne Einreichung bei der Privat-/ Sozialversicherung 20% Selbstbeteiligungskosten bei Auslandsheilkosten an.

Stornoschutzversicherung
Kein Selbstbehalt

Reiseschutzversicherung
Kein Selbstbehalt im Premium Tarif. Im Sorglos Tarif fallen ohne Einreichung bei der Privat-/ Sozialversicherung 20% Selbstbeteiligungskosten bei Auslandsheilkosten an.

Jahres-Reiseschutz
Kein Selbstbehalt

Jahres-Storno- und Reiseschutzversicherung
Kein Selbstbehalt im Premium Tarif. Im Sorglos Tarif fallen ohne Einreichung bei der Privat-/ Sozialversicherung 20% Selbstbeteiligungskosten bei Auslandsheilkosten an.

Auslandskrankenversicherung/ Auslandskrankenversicherung für junge Leute
Kein Selbstbehalt im Premium Tarif. Im Sorglos Tarif fallen 20% Selbstbeteiligungskosten an, sofern nicht die Ansprüche erst bei der Sozial- oder Privatversicherung geltend gemacht wurden.

Jahres-Auslandskrankenversicherung
Kein Selbstbehalt

Weitere Versicherungen und Selbstbehalte finden Sie in den jeweiligen Tarifbeschreibungen oder Versicherungsbedingungen auf den Produktdetailseiten.

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Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer HanseMerkur Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke.

Was ist SSL?

SSL (Abkürzung für "Secure Socket Layer") ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internat geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.

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