Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Reiseversicherung im Rahmen der Insolvenz der FTI Group.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Reiseversicherung im Rahmen der Insolvenz der FTI Group.
Eine Umbuchung auf eine andere Reise ist möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit auf Reise-Neubuchungen beschränkt ist, die innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Reisebeginn stattfinden. Umbuchungen sind zudem nur möglich, solange der ursprüngliche Reisebeginn nicht in der Vergangenheit liegt.
Bitte teilen sie uns die neuen Reisedaten unmittelbar nach erfolgter Buchung mit, sodass wir Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen können.
Wir bedauern sehr, dass Sie Ihre Reise nun aufgrund der FTI Insolvenz nicht antreten können/konnten.
Sofern Ihre Reise bereits abgesagt wurde erstatten wir Ihnen selbstverständlich alle ab Reiseantritt relevanten Versicherungsleistungen. Dazu gehören die Urlaubsgarantie, die Reise-Krankenversicherung, die Notfall-Versicherung, die Reise-Unfallversicherung sowie die Reisegepäck-Versicherung.
Der Prämienanteil der Reisestornoversicherung ist außerhalb der Widerrufsfrist nicht erstattungsfähig. Unabhängig von der Absage Ihrer Reise beginnt die Leistung der Reisestornoversicherung mit dem Versicherungsabschluss. Ab diesem Zeitpunkt bestand für Sie Versicherungsschutz und wir hätten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, z.B. einer unerwartet schweren Erkrankung, die Stornokosten analog unserer Versicherungsbedingungen erstattet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass eine vollständige Rückerstattung nicht möglich ist.
Alternativ bieten wir Ihnen gerne an, den Versicherungsschutz auf eine andere/Ersatzreise umzubuchen. Bitte teilen Sie uns die neuen Reisedaten unmittelbar nach erfolgter Buchung mit, sodass wir Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen können und somit die Abschlussfristen einhalten können.
Abschlussfristen: Jeder Versicherungsvertrag, der eine Stornoschutzversicherung und die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung enthält, muss innerhalb 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten ("Karenzzeit"), vorausgesetzt, die Prämie ist gezahlt. Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bitte geben Sie uns für die weiterführende Bearbeitung eine kurze Rückmeldung, ob Sie eine Gutschrift oder eine Umbuchung des gesamten Versicherungspakets wünschen.
Wurde Ihre Reise noch nicht abgesagt, empfehlen wir, den weiteren Verlauf abzuwarten und eine Kündigung oder Umbuchung der Reiseversicherung erst nach Absage durchzuführen.
Wenn Sie über FTI gebucht haben:
Sie müssen sich bezüglich Ihrer Reiseversicherung nicht an FTI wenden. Sofern Ihre Reise bereits abgesagt wurde, erstatten wir Ihnen selbstverständlich alle ab Reiseantritt relevanten Versicherungsleistungen. Dazu gehören die Urlaubsgarantie, die Reise-Krankenversicherung, die Notfall-Versicherung, die Reise-Unfallversicherung sowie die Reisegepäck-Versicherung.
Der Prämienanteil der Reisestornoversicherung ist außerhalb der Widerrufsfrist nicht erstattungsfähig. Unabhängig von der Absage Ihrer Reise beginnt die Leistung der Reisestornoversicherung mit dem Versicherungsabschluss. Ab diesem Zeitpunkt bestand für Sie Versicherungsschutz und wir hätten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, z.B. einer unerwartet schweren Erkrankung, die Stornokosten analog unserer Versicherungsbedingungen erstattet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass eine vollständige Rückerstattung nicht möglich ist.
Alternativ bieten wir Ihnen gerne an, den Versicherungsschutz auf eine andere/Ersatzreise umzubuchen. Bitte teilen Sie uns die neuen Reisedaten unmittelbar nach erfolgter Buchung mit, sodass wir Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen können und somit die Abschlussfristen einhalten können.
Abschlussfristen: Jeder Versicherungsvertrag, der eine Stornoschutzversicherung und die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung enthält, muss innerhalb 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten ("Karenzzeit"), vorausgesetzt, die Prämie ist gezahlt. Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bitte geben Sie uns für die weiterführende Bearbeitung an, ob Sie eine Gutschrift oder eine Umbuchung des gesamten Versicherungspakets wünschen.
Wurde Ihre Reise noch nicht abgesagt, empfehlen wir, den weiteren Verlauf abzuwarten und eine Kündigung oder Umbuchung der Reiseversicherung erst nach Absage durchzuführen.
Wenn Sie nicht über FTI gebucht haben, wenden Sie sich bitte an das buchende Reisebüro.
Eine Umbuchung ist möglich. Sofern Sie bisher keine Reiseabsage erhielten, empfehlen wir, die Absage der Reise abzuwarten und erst dann eine Umbuchung vorzunehmen.
Die HanseMerkur Reiseversicherung ist kein Mitglied des DRSF, da wir keine Reisen anbieten, sondern ausschließlich Versicherungsleistungen.
Der DRSF schützt Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen buchen, vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Reiseanbieters. Meldet ein beim DRSF abgesicherter Reiseanbieter Zahlungsunfähigkeit an, sorgt er dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Weitere Informationen zum DRSF finden Sie unter https://drsf.reise/
Wir möchten darauf hinweisen, dass die HanseMerkur Reiseversicherung AG nicht der Insolvenzversicherer der FTI Group ist.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder den zuständigen Insolvenzverwalter zu wenden. Dort können Ihr Anliegen und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden.
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HanseMerkur Reiseversicherung AG nicht der Insolvenzversicherer der FTI Group ist.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder den zuständigen Insolvenzverwalter zu wenden. Dort können Ihr Anliegen und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden.
Wenn Sie einen "Flex-Tarif" bei einem Reiseveranstalter buchen/gebucht haben und bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Reise kostenlos stornieren können, dann kann auch unsere Reisestornoversicherung bis zu diesem Zeitpunkt erstattet werden.
Da wir durch die Option der kostenfreien Stornierung der Reise nicht im Risiko standen, ist die Erstattung der Reisestornoversicherung möglich - bei normalen Buchungen mit Stornokosten ab Beginn der Buchung, bleibt unsere Regelung bestehen, dass die Reisestornoversicherung bzw. der Anteil der Reisestornoversicherung in Reiseschutz-Paketen nicht erstattet werden kann.
Widerruf ist in der gesetzlichen Widerrufsfrist möglich.
Der Verlust der Anzahlung durch Insolvenz ist kein versichertes Ereignis der Reisestornoversicherung.
Sofern Sie eine FTI Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.
Leider können wir keine Auskunft zu den Reisen erteilen, diese Informationen liegen uns nicht vor. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder den zuständigen Insolvenzverwalter zu wenden. Dort können Ihr Anliegen und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden.
Der Anteil der Reisestornoversicherung ist nicht stornierbar, sofern die HanseMerkur bereits im versicherungsrechtlichen Risiko stand.
Falls Sie eine FTI Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.
Dies ist kein versichertes Ereignis. Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen möglicher Absage gehört nicht dazu.
Eine Umbuchung ist nicht möglich. Wenden Sie sich bitte bezüglich Ihrer FTI-Kfz-Haftpflicht- und Selbstbehaltsausschlussversicherung für Miet-PKW, -Motorräder und -Camper direkt an FTI.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie passende Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen. Auf unserer österreichischen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen.