Vorteile der Reisestornoversicherung für Gruppen

  • ZutreffendStornokostenabsicherung der gesamten Gruppe oder einzelner Personen
  • ZutreffendIndividueller Schutz jedes Gruppenmitglieds
  • ZutreffendGünstige Gruppenkonditionen

Was ist eine Gruppen-Reisestornoversicherung?

Ob ein Trip mit Freunden, dem Verein, Studienkollegen oder der Klasse – profitieren Sie auf gemeinsamen Reisen von unseren Gruppen-Reiseversicherungen

Hierfür benötigen Sie ausschließlich das gleiche Reiseziel und Datum, um Ihren Urlaub optimal abgesichert zu genießen. Doch was passiert, wenn ein Gruppenmitglied plötzlich ausfällt?

  • ZutreffendIndividueller Schutz pro Person: jeder Teilnehmer genießt individuellen Reiseschutz ohne Einfluss auf die restliche mitversicherte Gruppe.
  • ZutreffendDurchführung der Reise gesichert: Fällt ein Gruppenmitglied aus versichertem Grund aus, übernimmt die Gruppen-Reisestornoversicherung die Rücktrittsgebühren für die ausfallende Person ohne zusätzliche Kosten für die anderen Gruppenmitglieder.

Wer gilt als Gruppe?

Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen

Das Reiseziel ist für alle Gruppenreisenden identisch

Das Reisedatum ist für alle Gruppenreisenden identisch

Welche Vorteile bietet eine Gruppen-Reiseversicherung?

Eine Gruppen-Reiseversicherung ist unabhängig davon, ob es sich um eine Reise mit Freunden, dem Verein oder einer anderen Personengruppe handelt. Sie genießen folgende Vorteile:

  • Jede Person ist bei einer Gruppenreise-Versicherung individuell geschützt. Schließen Sie eine Reisestornoversicherung im Gruppentarif ab und storniert eine Person die Reise, hat das keinen Einfluss auf die Reiseplanung der restlichen Gruppe.
  • Eine Reiseversicherung für Gruppen ist deutlich günstiger, als würde jeder einzelne eine eigene Reiseversicherung abschließen.
  • Eine Person kann die Buchung der gesamten Reiseversicherung für Gruppen übernehmen.
  • Sie müssen nicht jeden einzelnen Namen der Gruppe händisch eintragen, sondern können eine Liste der versicherten Personen auf unserer Webseite hochladen.

Schon gewusst? Fakten zur Gruppen-Reiserücktrittsversicherung

Was tun im Schadenfall, wenn eine Person der Gruppe ausfällt?

Wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, bitten wir Sie, das Formular für Schadenanzeigen zur Reiserücktrittsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglich zurückzusenden. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: 

Verhalten im Notfall 

Schaden melden

Wer sind die Risikopersonen?

Risikopersonen sind die Personen, die neben der versicherten Person selbst vom Versicherungsschutz in der Reisestorno- oder Reiseabbruch-Versicherung erfasst sind.

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben*
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Lebensgefährten (Ehepartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger, Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten, Cousins und Cousinen)
  • Personen, die nicht mitreisende Minderjährige oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, z.B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern (nur im Premiumtarif)
* Gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen. In diesem Fall gelten nur die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

Versicherte Gründe – in welchen Fällen bin ich abgesichert?

Versicherte Gründe sind die spezifischen Ereignisse, bei deren Eintreten die HanseMerkur leistet. Bei der Reisestornoversicherung sind es folgende:

  • Unerwartete schwere Erkrankung 
  • Tod, schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft nach Reisebuchung
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Arbeits­platz­wechsel, Kurz­ar­beit
  • Schei­dungs­klage, Auflö­sung einge­tra­gener Part­ner­schaft
  • Ableh­nung Visumser­tei­lung
Bitte prüfen Sie vor Abschluss einer Reisestornoversicherung oder Reiseabbruch-Versicherung, welche Gründe versichert sind. Diese finden Sie z. B. in der Leistungsbeschreibung auf den Produktseiten.

Entde­cken Sie unsere Reise­stornover­si­che­rungen

Storno- und Reiseschutz für Gruppenreisen

Sie planen eine Reise mit Ihrem Verein, mit Arbeitskollegen oder eine Klassenfahrt? Ab 10 Personen bieten wir Ihnen einen günstigen Gruppentarif an: Geld zurück bei Stornierung und Reiseschutz unterwegs.

Stornoschutz für Gruppenreisen

Günstige Gruppentarife ab 10 Personen: Geld zurück bei Stornierung und Reiseschutz unterwegs.

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