Sie planen Ihren nächsten Skiurlaub in der Heimat oder im benachbarten Ausland? Dann haben Sie mit der Reiseversicherung für Österreich und Europa die besten Karten. Ob Eigenanreise mit dem Auto oder Urlaub mit dem Wohnmobil – wir erstatten Ihnen die Stornokosten für Unterkünfte und Freizeitangebote, wenn vor oder während der Reise etwas dazwischen kommt. Zusätzlich springt die Reiseversicherung im Inland und EU-Ausland bei Pannen, Unfällen oder Krankheiten ein.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation können Sie alle Versicherungen mit Stornoschutz (Reiserücktrittsversicherung) nur innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung abschließen.
Stay At Home | Going Europe |
Reiserücktrittsversicherung
|
---|---|---|
Reiseabbruchversicherung
|
||
Reise-Assistance-Versicherung
|
||
Reise-Gepäckversicherung
|
||
Autoreiseschutzbrief
|
||
Reisekrankenversicherung
| In Grenzgebieten | |
Reise-Unfallschutz
| ||
Mietwagen-Versicherung
| () | () |
Corona-Reiseschutz (Storno- & Reiseabbruchversicherung)
|
() | () |
Maximale Reisedauer | 31 Tage | 31 Tage |
Geltungsbereich | Österreich | Europa |
Anzahl versicherter Reisen | 1 Reise | 1 Reise |
Selbstbehalt | Ohne* | Ohne* |
Preisübersicht | Reiseversicherung Corona-Reiseschutz |
Reiseversicherung Corona-Reiseschutz |
Zahlungsweise | Einmalig bei Abschluss | Einmalig bei Abschluss |
Beispielpreis Reiseversicherung |
ab 25 € (Dauer bis 31 T. - Reisepreis bis 200 €) |
ab 65 € (Dauer bis 31 T. - Reisepreis bis 500 €) |
Beispielpreis Reiseversicherung mit Corona-Reiseschutz |
ab 32 € (Dauer bis 31 T. - Reisepreis bis 200 €) |
ab 72 € (Dauer bis 31 T. - Reisepreis bis 500 €) |
() individuell kombinierbar
Leistungsmerkmale | Stay home | Going Europe |
---|---|---|
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | ||
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | ||
Ersatz von Stornokosten bei versicherten Ereignissen | ||
Ersatz von Stornokosten bei versicherten Ereignissen | ||
Bei verspätetem Reiseantritt | ||
Bei verspätetem Reiseantritt | ||
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten | ||
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten | ||
Bei Umbuchung der Reise | ||
Bei Umbuchung der Reise | ||
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | ||
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | ||
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt | ||
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt | ||
Versicherte Gründe | ||
Versicherte Gründe | ||
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens | ||
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens | ||
Unerwartete schwere Erkrankung | ||
Unerwartete schwere Erkrankung | ||
Tod, schwere Unfallverletzung | ||
Tod, schwere Unfallverletzung | ||
Schwangerschaft nach Reisebuchung | ||
Schwangerschaft nach Reisebuchung | ||
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken | ||
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken | ||
Nichtbestehen der Matura/Ausbildungsprüfung oder "Sitzenbleiben" in der Schule | ||
Nichtbestehen der Matura/Ausbildungsprüfung oder "Sitzenbleiben" in der Schule | ||
Arbeitsplatz-Verlust mit anschließender Arbeitslosigkeit | ||
Arbeitsplatz-Verlust mit anschließender Arbeitslosigkeit | ||
Erheblicher Schaden am Eigentum | ||
Erheblicher Schaden am Eigentum | ||
Unerwartete gerichtliche Ladung | ||
Unerwartete gerichtliche Ladung | ||
Scheidungsklage, Auflösung eingetragener Partnerschaft | ||
Scheidungsklage, Auflösung eingetragener Partnerschaft | ||
Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit | ||
Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit | ||
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit | ||
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit | ||
Erheblicher Schaden (min. 2.500 €) an einem für den Reisezweck notwendigen Sportgerät innerhalb einer Woche vor Reisebeginn | ||
Erheblicher Schaden (min. 2.500 €) an einem für den Reisezweck notwendigen Sportgerät innerhalb einer Woche vor Reisebeginn |
Leistungsmerkmale | Stay home | Going Europe |
---|---|---|
Bei Reiseabbruch | ||
Bei Reiseabbruch | ||
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | ||
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | ||
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | ||
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | ||
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | ||
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | ||
Bei Unterbrechung der Reise | ||
Bei Unterbrechung der Reise | ||
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | ||
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | ||
Bei verspäteter Rückreise | ||
Bei verspäteter Rückreise | ||
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen | ||
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen | ||
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten | ||
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten | ||
Versicherte Gründe | ||
Versicherte Gründe | ||
Unerwartete schwere Erkrankung | ||
Unerwartete schwere Erkrankung | ||
Tod, schwere Unfallverletzung | ||
Tod, schwere Unfallverletzung | ||
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | ||
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | ||
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | ||
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken | ||
Erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl oder Elementarereignissen | ||
Erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl oder Elementarereignissen |
Leistungsmerkmale | Stay home | Going Europe | Reiseruf |
---|---|---|
Reiseruf | ||
Bei Strafverfolgung | ||
Bei Strafverfolgung | ||
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) | ||
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) | bis 3.000 € | bis 3.000 € |
Strafkaution (Darlehen) | ||
Strafkaution (Darlehen) | bis 13.000 € | bis 13.000 € |
Bei Reiseunregelmäßigkeiten | ||
Bei Reiseunregelmäßigkeiten | ||
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) | ||
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) | bis 1.500 € | bis 1.500 € |
Hilfe bei Verlust von Kredit- und Bankomatkarten | ||
Hilfe bei Verlust von Kredit- und Bankomatkarten | ||
Verlust von Reisedokumenten | ||
Verlust von Reisedokumenten | ||
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | ||
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | ||
Schutzengel für Ihr Haus (Notreparaturen) | ||
Schutzengel für Ihr Haus (Notreparaturen) |
Leistungsmerkmale | Stay home | Going Europe |
---|---|---|
Beschädigung und Verlust (durch Transporteur), Diebstahl, Schäden bei Verkehrsunfällen und Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse | ||
Beschädigung und Verlust (durch Transporteur), Diebstahl, Schäden bei Verkehrsunfällen und Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse | bis 2.000 € | bis 4.000 € |
Ersatzkäufe bei Gepäckverspätung am Reiseziel | ||
Ersatzkäufe bei Gepäckverspätung am Reiseziel | bis 250 € | bis 250 € |
Zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene Sportgeräte (Ersatz der Leihgebühr für ein neues Sportgerät) | ||
Zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene Sportgeräte (Ersatz der Leihgebühr für ein neues Sportgerät) | bis 100 € | bis 100 € |
Leistungsmerkmale | Stay home & Going Europe |
---|---|
In Österreich und Europa bei Fahrten mit privaten oder gemieteten Fahrzeugen | |
In Österreich und Europa bei Fahrten mit privaten oder gemieteten Fahrzeugen | |
Hilfe am Schadensort und Übernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne | |
Hilfe am Schadensort und Übernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne | bis 300 € |
Übernahme zusätzlicher Reisekosten bei Panne, Unfall oder Diebstahl Ihres Reisefahrzeugs | |
Übernahme zusätzlicher Reisekosten bei Panne, Unfall oder Diebstahl Ihres Reisefahrzeugs | bis 2.500 € |
Kostenübernahme für Rückreise/Übernachtung/Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall | |
Kostenübernahme für Rückreise/Übernachtung/Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall |
Leistungsmerkmale | Stay home | Going Europe |
---|---|---|
Medizinische Erstversorgung im Inland | ||
Medizinische Erstversorgung im Inland | bis 100 € | - |
Ambulante Heilbehandlungen | ||
Ambulante Heilbehandlungen | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung pro Versicherungsjahr | ||
Schmerzstillende Zahnbehandlung | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Medikamente und Verbandmittel | ||
Medikamente und Verbandmittel | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Privat-/Hotelarzt | ||
Privat-/Hotelarzt | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Kinderrückholung durch Betreuungsperson | ||
Kinderrückholung durch Betreuungsperson | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Nachleistungen im Ausland | ||
Nachleistungen im Ausland | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern | ||
Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Ersatzweise Krankenhaustagegeld | ||
Ersatzweise Krankenhaustagegeld | 50 €/Tag (Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs) | 50 €/Tag |
Stationäre Heilbehandlungen | ||
Stationäre Heilbehandlungen | bis 300.000 € (Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs) | bis 300.000 € |
Krankentransporte zur stationären Behandlung | ||
Krankentransporte zur stationären Behandlung | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Heimtransport inkl. Ambulanzjet | ||
Heimtransport inkl. Ambulanzjet | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs | |
Hotelkosten bei Erkrankung Mitreisender | ||
Hotelkosten bei Erkrankung Mitreisender | bis 2.500 € (Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs) | bis 2.500 € |
Überführungs-/Bestattungskosten | ||
Überführungs-/Bestattungskosten | Bei Kurztrips in Grenzgebiete Österreichs |
Leistungsmerkmale | Stay home | Going Europe |
---|---|---|
Versicherungssumme | ||
Versicherungssumme | ||
Such- und Bergungskosten | ||
Such- und Bergungskosten | bis 20.000 € | bis 20.000 € |
Gipsgeld (beispielsweise nach einem Knochenbruch | ||
Gipsgeld (beispielsweise nach einem Knochenbruch) | 50 €/Tag | 50 €/Tag |
Leistungsmerkmale | Stay home & Going Europe |
---|---|
Versicherungssumme | |
Versicherungssumme | |
Pkw, Wohnmobile/Camper, Motorräder | |
Pkw, Wohnmobile/Camper, Motorräder | 2.500 € |
Versicherte Leistungen | |
Versicherte Leistungen | |
Erstattung des Selbstbehaltes bei Kaskoschäden | |
Erstattung des Selbstbehaltes bei Kaskoschäden | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall | |
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall | |
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall | |
Totalentwendung des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlungen Dritter |
Leistungsmerkmale | Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung |
---|---|
Bei Reiseabbruch | |
Bei Reiseabbruch | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme. | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird. | |
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird. | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | kein Selbstbehalt |
Nicht versicherte Reiseart | |
Nicht versicherte Reiseart | Schiffsreisen |
Leistungsmerkmale | Corona-Zusatzschutz Stornoversicherung |
---|---|
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird. | |
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird. | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | Kein Selbstbehalt |
/ 5 (Sterne)
span> Bewertungen
Generell innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung
Jeder Vertrag mit Stornoschutz (Reiserücktrittsversicherung) muss innerhalb von 3 Werktagen (Montag – Samstag) nach der Reisebuchung abgeschlossen werden (Buchungsdatum + 3 Werktage). Bei späterem Abschluss – aktuell bis 30 Tage nach Reisebuchung – besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach dem Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit“).
Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Stornoversicherung
Der Corona-Reiseschutz muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebeginn und Reisebuchung mehr als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung ab, besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Corona-Reiseschutz jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen. Auch hier gilt: Schließen Sie die Versicherung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung ab, besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Stornoversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können.
Nachträglich zu bestehendem Reiseschutz abschließen
Zusammen mit Reiseversicherung (Österreich & Europa) abschließen
Maximal 31 Tage
Den Versicherungsschutz passen Sie individuell auf die Dauer Ihrer Reise an. Mit der Reiseversicherung für Selbstfahrer in Österreich & Europa verreisen Sie bis zu 31 Tage am Stück und sind dabei umfassend geschützt.
Österreich und EU-Ausland
Mit der Reiseversicherung für Selbstfahrer sind Sie europaweit auf Ihrer Reise geschützt. Wählen Sie den Tarif „Stay home“ für Urlaub innerhalb Österreichs sowie Kurztrips (max. 48 Stunden) ins benachbarte Ausland. Der Tarif „Going Europe“ gilt für Reisen ins EU-Ausland. Hinweis: Die Reiseversicherung gilt nur für Personen, die bei Vertragsabschluss ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
Erkrankung an COVID-19 gilt als versichertes Ereignis
Wenn ein Versicherter oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt, gewähren wir für diesen Stornogrund Deckung (abweichend von unseren Versicherungsbedingungen). Ansonsten leisten wir nicht für Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien, außer es wird wie in diesem Fall speziell darauf hingewiesen. Bitte beachten Sie: Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko, eine Reisewarnung des Außenministeriums oder die angeordnete Quarantäne aufgrund eines COVID-19-Verdachtes stellen keine versicherten Ereignisse dar.
Wenn der Versicherte oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt und dadurch die Reise abgebrochen werden muss, erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reiseleistungen und – abhängig vom gewählten Tarif – auch die Kosten einer vorzeitigen Rückreise.
Hinweis: Wird bei einem Versicherten am Abflughafen oder Zielflughafen erhöhte Temperatur gemessen wird, ist danach unmittelbar am Flughafen ein Arzt aufzusuchen, um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so können wir prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
Medizinischen Behandlungskosten inklusive eines COVID-Tests
Wenn der Versicherte während der Reise an COVID-19 erkrankt, übernimmt die HanseMerkur sämtliche medizinischen Behandlungskosten inklusive eines COVID-Tests, der auf Grund eindeutiger Symptome durchgeführt wurde.
Nicht versichert sind:
Flexibel unterwegs zu sein liegt im Trend. Die Reiseversicherung für Österreich & Europa eignet sich speziell für Reisende, die in ihrem Urlaub mobil und dabei gut abgesichert sein möchten. Planen Sie einen Skiurlaub im Heimatland und Ihnen kommt etwas dazwischen? In dem Fall schützt Sie die inkludierte Stornokostenabsicherung der Reiseversicherung für Österreich im Tarif „Stay home“. Egal, ob Sie eine Ferienwohnung, ein Skihotel oder einen Stellplatz an der Piste für das winterfeste Wohnmobil gebucht haben, erhalten Sie die Stornokosten von uns retour. Müssen Sie Ihre Reise innerhalb der ersten Hälfte (max. 8 Tage) abbrechen, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis und im Voraus gebuchte Reiseleistungen anteilig ab dem 9. Tag.
Sie planen eine Reise durch Europa? Neben der „Reiseversicherung Inland“ können Sie auch den Tarif „Going Europe“ wählen. Vor allem im Ausland ist der inkludierte Autoreiseschutzbrief wertvoll: Können Sie Ihre Anreise aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht fortsetzen, übernehmen wir die Abschlepp- und zusätzlichen Reisekosten. Benötigt ein mitreisender Hund aufgrund von Unfallfolgen eine medizinische Behandlung, erstatten wir Ihnen die Tierarztkosten.
Grundsätzlich greift die österreichische Gesundheitskasse falls Sie auf Inlandsreisen medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen müssen. Die Reiseversicherung Österreich sichert darüber hinaus weitere Leistungen ab: Benötigen Sie eine akute ambulante Notfallbehandlung und wird Ihnen dadurch eine privatärztliche Rechnung gestellt, beteiligen wir uns an Ihren Behandlungskosten.
Sie befinden sich im Skiurlaub in einer Grenzregion Österreichs und unternehmen einen Kurztrip, z. B. nach Norditalien? Im Tarif „Stay home“ sind Sie innerhalb der Reisekrankenversicherung auch auf Besuchen ins benachbarte Ausland bis zu 48 Stunden krankenversichert. Sind Sie dort auf medizinische Hilfe angewiesen, übernehmen wir Ihre Behandlungskosten. Halten Sie sich dagegen während Ihres gesamten Urlaubs in einem ausländischen Skigebiet, z. B. in der Schweiz oder Italien, auf, empfehlen wir Ihren den Tarif „Going Europe“. Mit diesem Tarif sind Sie auf Reisen bis zu 31 Tagen europaweit umfassend geschützt und krankenversichert.
Sie sind mit einem geliehenen Auto, Wohnmobil oder Motorrad in einen Schadenfall verwickelt, verlangen Mietwagenfirmen hohe Selbstbeteiligungskosten. Verursachen Sie etwa einen Totalschaden an einem Kleinwagen, kann Sie das weit über 2.000 Euro kosten. Aber auch kleinere Schäden, wie z. B. Kratzer oder Beulen an der Karosserie sind kostspielig und strapazieren die Reisekasse.
Buchen Sie den Selbstbehaltsausschuss für Ihr Mietfahrzeug hinzu, umgehen Sie das Risiko und reisen stressfreier. Wird Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt oder durch Dritte entwendet, übernehmen wir Ihren Selbstbehalt bis zu einer Versicherungssumme von 2.500 Euro.
Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Reiseversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Camper-Reiseschutzversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Corona-Reiseschutz
Preisübersicht - Reiseversicherung
Produkt-Empfehlung für: