Buchungsassistenten

Liebe Vertriebspartner!

Ab sofort sind die Buchungsassistenten-(BA-) Links für IDD-relevante Polizzen-Abschlüsse nicht mehr in unserem B2B-Bereich abrufbar. Da der im B2B-Bereich angezeigte BA-Generator lediglich vom Datenbeauftragten bedient werden kann, nutzen Sie wie bisher unser PDF mit den Buchungslinks zur Weitergabe – kein Login über den B2B-Bereich notwendig!

Sollte dieses nicht in Ihrem Büro aufliegen, konaktieren Sie uns unter Angabe Ihrer Agenturnummer unter unserer IDD-Hotline Tel: +43 1/38 65 110 (MO-FR 09:00-17:00).

Refresh zur IDD
Insurance Distribution Directive Versicherungsvermittler-Richtlinie

Voraussetzung sind Prämiengrenzen, bis zu deren Erreichen Sie weiterhin als nebengewerblicher Versicherungsvermittler gegenüber Ihren Reisekunden auftreten können.

PRÄMIENGRENZEN BEI JAHRESVERSICHERUNGEN
Jahresversicherungen können bis zu einer Prämienobergrenze von 600 € je Versicherungsvertrag vermittelt werden.

PRÄMIENGRENZEN BEI EINMALVERSICHERUNGEN
Die Prämiengrenze für Einmalversicherungen (für Reisen bis zu maximal 3 Monaten Dauer) ist 200 € pro Person, auch Prämien für Familien/Objekte dürfen ebenfalls die genannten Schwellenwerte nicht übersteigen. Dazu müssen die Prämien durch die Anzahl der reisenden Personen geteilt werden.

VORVERTRAGLICHEN INFORMATIONSPFLICHTEN
Name und Anschrift des vermittelnden Reisebüros (z.B. durch Visitenkarte oder E-Mail-Adresse)

  • Hinweise zur Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann)
  • IPIDs
  • Versicherungsbedingungen

Beim telefonischen Verkauf dürfen dem Kunden die Informationspflichten nach dem Versicherungsabschluss übermittelt werden.

Das Wiener Vertriebsteam der HanseMerkur Reiseversicherung