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Geschäftsreise-Versicherung – sicher unterwegs auf Dienstreisen

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Arbeiten Sie im Ausland, gehen Sie damit immer ein gewisses Risiko ein – zumindest was Ihren Versicherungsschutz betrifft. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Geschäftsreisen selbstständig organisieren oder Ihr Arbeitgeber Sie auf Dienstreise schickt, sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt umfassend absichern.

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Wer übernimmt meine Absicherung im Ausland?

Viele österreichische Arbeitnehmer sind als Entsendete ihres Unternehmens im Ausland unterwegs. Oftmals ist aber nur ein Teil von ihnen ausreichend versichert, wenn sie im Ausland auf medizinische Hilfe angewiesen sind. Gerade kleine und mittelständige Unternehmen können das Risiko, z. B. eines Dienstreiseunfalls ihres Arbeitnehmers schnell unterschätzen. Denn als Arbeitgeber sind sie für den Krankenschutz ihrer Mitarbeiter im Ausland verantwortlich.

Müssen Sie aufgrund eines Unfalls etwa einen Krankenrücktransport nach Österreich in Anspruch nehmen, ist Ihr Dienstgeber in der Zahlungspflicht. Er haftet für alle während der Geschäftsreise anfallenden Kosten in voller Höhe. Vor Ihrer Auslandsreise sollten Sie daher mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt treten und Ihren Versicherungsschutz klären. Auch wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, empfiehlt sich der Abschluss einer Geschäftsreise-Versicherung.

Reisen Sie dagegen als Selbstständiger geschäftlich ins Ausland, sind Sie für Ihre Absicherung eigenverantwortlich. Ohne eine passende Geschäftsreise-Versicherung fallen im Ernstfall – je nach Zielland – hohe Kosten für Sie an.

Auf welche medizinischen Leistungen habe ich im Ausland Anspruch?

Ihr Anspruch auf medizinische Leistungen im Ausland hängt davon ab, in welches Zielland Sie geschäftlich reisen. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK, auf der Rückseite der e-card) erhalten Sie in den Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und in der Schweiz Behandlungen durch Vertragsärzte und in öffentlichen Spitälern nach inländischem Standard. Was das bedeutet? Die Kosten für medizinische Behandlungen werden Ihnen nach Regelung des Ziellandes erstattet. Unterscheidet sich der jeweilige Prozentsatz von der österreichischen Regelung, zahlt entweder Ihr Arbeitgeber oder Sie als Selbstständiger einen Teil der Kosten zu.

Dank bilateraler Sozialversicherungsabkommen mit Österreich haben Sie auch in Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien und in der Türkei Anspruch auf Notfallleistungen. Nichtsdestotrotz sollten Sie – je nach Art der Behandlung – die Höhe der Zuzahlung nicht unterschätzen. Wichtig: Reisen Sie außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, haben Sie keinen Krankenschutz und zahlen im Ernstfall alle Kosten selbst. Gerade bei einem medizinisch notwendiger Krankenrücktransport können Kosten von mehreren 10 000 € anfallen.

Welche Rolle spielt die Dauer meiner Geschäftsreise?

Bereiten Sie sich für Ihre Geschäftsreise vor, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz auch auf die Länge Ihres Auslandsaufenthalts anpassen. Handelt es sich um eine längere Auslandsreise, ist ein umfassender Reiseschutz umso wichtiger. Mit der Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur haben Sie die Möglichkeit, auch nicht dringend notwendige Behandlungen – wie Vorsorgeuntersuchungen, Massagen oder Krankengymnastik – in Anspruch zu nehmen. Vor allem außerhalb der EU sollte Sie aber auch auf kürzeren Geschäftsreisen ein geeigneter Versicherungsschutz begleiten. Durch zwei verschiedene Tarifvarianten (Sorglos und Premium) unserer Versicherungsprodukte können Sie Ihre Reiseversicherung immer auf Ihre individuellen Ansprüche anpassen.

Die Auslandskrankenversicherung für eine Geschäftsreise

Möchten Sie sich ausschließlich für eine Geschäftsreise absichern, empfehlen wir Ihnen unsere Auslandskrankenversicherung für eine maximale Reisedauer bis 364 Tage. Sie sichert Sie auf Reisen ab, u. a. durch die Übernahme von:

  • Ambulanten und stationäre Heilbehandlungen zu 100 % (im Sorglos-Tarif bis 300 000 €)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Medikamente und Verbandsmittel
  • Operationen
  • Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Krankentransporte zur stationären Behandlung
  • Einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport

Vor allem bei längeren Geschäftsreisen empfehlen wir ein Zusatz-Paket. Es komplettiert Ihren Versicherungsschutz durch eine Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reise-Assistance-Versicherung sinnvoll.

Sehen Sie sich alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung an.

Die besten Reiseversicherungen für mehrere Geschäftsreisen im Ausland

Die Jahres-Auslandskrankenversicherung für mehrere Geschäftsreisen jährlich

Unsere Jahres-Auslandskrankenversicherung lohnt sich oftmals bereits bei zwei Geschäftsreisen jährlich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder Ihr Mitarbeiter pro Reise nicht länger als 62 Tage unterwegs sind/ist. Sie zahlen keinen Selbstbehalt und sind weltweit geschützt, u. a. durch die Übernahme von:

  • Ambulanten und stationäre Heilbehandlungen zu 100 %
  • Medikamente und Verbandmittel
  • Zahnbehandlungen
  • Heimattransport inkl. Ambulanzjet
  • Privat-/ Hotelarzt
  • Nachleistungen im Ausland
  • Ersatzweise Krankenhaustagegeld (50 €/Tag)

Informieren Sie sich über alle Leistungen der Jahres-Auslandskrankenversicherung.

Der Jahres-Reiseschutz Premium für umfangreichen Schutz auf mehreren Geschäftsreisen

Möchten Sie sich oder Ihren Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen auch bei Reise-Unregelmäßigkeiten (z. B. Flugverspätungen), bei Unfällen oder Haftpflichtschäden umfassend absichern, empfehlen wir unseren Jahres-Reiseschutz Premium. Neben einer wichtigen Auslandskrankenversicherung profitieren Sie neben weiteren Vorteilen von einer/einem:

  • Reiseabbruchversicherung (Erstattung des Reisepreises bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Reisehälfte)
  • Rückreiseschutz
  • Umsteige- und Verspätungsschutz
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reise-Assistance-Versicherung bei Notfällen

Alle Leistungen des Jahres-Reiseschutz Premium im Überblick.

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