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Corona-Reiseschutz – das Plus für Ihre Stornoschutz- und Reiseabbruchversicherung

Corona Reiseschutz Quarantäne zuhause

Corona-Zusatzschutz

  • Bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
  • Bei Beförderungsverweigerung
  • Ohne Selbstbehalt
ab 4 €

(Beispielpreis für eine Reise, Reisepreis bis 100 €)

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Add-On
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Ihre Vorteile

Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zu unseren Produkten, die einen Stornoschutz und eine Reiseabbruchversicherung beinhalten. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:

  • Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise
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Tarifübersicht

Corona-Reiseschutz
Leistungsbeschreibung Download PDF
Zusatzschutz Storno­versicherung
Zusatzschutz Reise­abbruch­versicherung
Zusatzprodukt Nur in Verbindung mit einer Storno­versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig
Geltungsbereich Weltweit
Anzahl der versicherten Reisen 1 Reise
Preisübersicht Download PDF
Zahlungsweise Einmalig bei Abschluss
Beispielpreis

22 €

(bei einem Reisepreis von 1.000 €)
 
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Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Corona-Zusatzschutz Stornoversicherung
Leistungsmerkmale Corona-Zusatzschutz Stornoversicherung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
Selbstbehalt
Selbstbehalt Kein Selbstbehalt
Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung
Leistungsmerkmale Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
Selbstbehalt
Selbstbehalt kein Selbstbehalt
Nicht versicherte Reiseart
Nicht versicherte Reiseart Schiffsreisen

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Fragen und Antworten

Wann muss ich den Corona-Reiseschutz abschließen?

Möglichst bei Reisebuchung zusammen mit einer Stornoversicherung

Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutz-Versicherung enthält, muss spätestens bis zum 3. Werktag (Montag – Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Werktage) abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung - aktuell bis 30 Tage nach Reisebuchung - besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit“).

Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Stornoversicherung (Einmal- oder Jahresversicherung) der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können.

Bin ich auch abgesichert, wenn ein kompletter Bezirk unter Quarantäne gestellt wird?

Nur bei persönlicher Quarantäne

Nein, das ist nicht abgesichert. Wir leisten, wenn für Sie oder eine Risikoperson persönlich Quarantäne angeordnet wird. Wir leisten nicht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson aufgrund behördlich angeordneter lokaler (z. B. Wohngebäudekomplex), regionaler (z.B. Stadtteile, Städte oder Bezirke) oder überregionaler (mehr als eine Stadt, einen Bezirk betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird.

Welche Unterlagen reiche ich im Schadenfall ein?

Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis

Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:

  • Kopie der Buchungsbestätigung
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers
  • Bankverbindung für Erstattungen

Lesen Sie hier detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Schaden melden.

Kann ich den Coronaschutz für Schiffsreisen abschließen?

Im Rahmen einer zusätzlichen Reiserücktrittsversicherung

Ja, für Schiffreisen erhalten Sie eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung. Der Zusatzschutz für die Reiseabbruchversicherung ist hingegen nicht im Leistungsumfang enthalten.

Wer sind die Risikopersonen?

Gemeinsam Gebuchte sowie häusliche Gemeinschaft

Risikopersonen sind Personen,

  • die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Versichert sind bis zu 6 versicherte Personen (bei Familienprämien nicht mehr als 2 Familien) untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben
  • die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben 

Wich­tige Doku­mente zum Down­load

Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

Preisübersicht

Leistungsbeschreibung

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID)

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

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