Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zu unseren Produkten, die einen Stornoschutz und eine Reiseabbruchversicherung beinhalten. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:
Corona-Reiseschutz | |
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Leistungsbeschreibung | Download PDF |
Zusatzschutz Stornoversicherung | |
Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung | |
Zusatzprodukt | Nur in Verbindung mit einer Stornoversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig |
Geltungsbereich | Weltweit |
Anzahl der versicherten Reisen | 1 Reise |
Preisübersicht | Download PDF |
Zahlungsweise | Einmalig bei Abschluss |
Beispielpreis |
22 € (bei einem Reisepreis von 1.000 €) |
Leistungsmerkmale | Corona-Zusatzschutz Stornoversicherung |
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Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird. | |
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird. | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | Kein Selbstbehalt |
Leistungsmerkmale | Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung |
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Bei Reiseabbruch | |
Bei Reiseabbruch | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme. | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird. | |
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird. | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | kein Selbstbehalt |
Nicht versicherte Reiseart | |
Nicht versicherte Reiseart | Schiffsreisen |
/ 5 (Sterne)
span> Bewertungen
Möglichst bei Reisebuchung zusammen mit einer Stornoversicherung
Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutz-Versicherung enthält, muss spätestens bis zum 3. Werktag (Montag – Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Werktage) abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung - aktuell bis 30 Tage nach Reisebuchung - besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit“).
Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Stornoversicherung (Einmal- oder Jahresversicherung) der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können.
Nur bei persönlicher Quarantäne
Nein, das ist nicht abgesichert. Wir leisten, wenn für Sie oder eine Risikoperson persönlich Quarantäne angeordnet wird. Wir leisten nicht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson aufgrund behördlich angeordneter lokaler (z. B. Wohngebäudekomplex), regionaler (z.B. Stadtteile, Städte oder Bezirke) oder überregionaler (mehr als eine Stadt, einen Bezirk betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird.
Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis
Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:
Lesen Sie hier detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Schaden melden.
Im Rahmen einer zusätzlichen Reiserücktrittsversicherung
Ja, für Schiffreisen erhalten Sie eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung. Der Zusatzschutz für die Reiseabbruchversicherung ist hingegen nicht im Leistungsumfang enthalten.
Gemeinsam Gebuchte sowie häusliche Gemeinschaft
Risikopersonen sind Personen,
Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:
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