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    Schützen Sie sich ein Jahr lang auf beliebig vielen Reisen gegen alle Eventualitäten vor und während eines Auslandsaufenthalts.

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Stornoschutz – Reiserücktrittsversicherung bei Absage und Abbruch

Reiserücktrittsversicherung
TOP Reise­ver­si­cherer 2021

Stornoschutz für Urlaubsreisen

  • Weltweit gültig
  • Kein Selbstbehalt
  • Familien- & Gruppentarife
Berechnen & Buchen
Corona-Schutz für
1 €
zubuchen*
Schnelleinstieg
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Ihre Vorteile

Sie können Ihre Reise aufgrund eines plötzlichen Ereignisses nicht antreten oder müssen sie abbrechen? Unsere Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die Stornokosten des Reiseveranstalters oder Vermieters. Zusätzlich bekommen Sie Ihr Geld für nicht genutzte Reiseleistungen oder Mehrkosten zurück. Ohne Wenn und Aber. Mit einer HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung profitieren Sie und Ihre Angehörigen von folgenden Leistungen:

* Gültig bei Abschluss zusammen mit einer Stornoversicherung (Premium-Tarif)

Stornokostenabsicherung vor der Reise

Ersatz nicht beanspruchter Reiseleistungen

Mit Corona-Zusatzschutz kombinierbar

Tarifvergleich

Sorglos
Empfehlung
Premium
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung Highlights:
  • Erstattung vertraglich vereinbarter Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie aufgrund der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels einen Flug, eine Fähre, eine Bahn oder einen Bus verpassen.
  • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
Reiseabbruchversicherung
Reiseabbruchversicherung Highlights:
  • Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch innerhalb der ersten Reisehälfte (max. 8 Tage)
  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen innerhalb der zweiten Reisehälfte (ab dem 9. Tag)
  • Versicherte Ereignisse sind u.a. unerwartete, schwere Erkrankungen, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum
  • Der Premium Tarif sichert zusätzlich viele weitere Ereignisse ab
Corona-Reiseschutz (Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung)
Corona-Reiseschutz:

Der Corona-Reiseschutz ergänzt Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen.

Anzahl versicherter Reisen
1 Reise1 Reise
Geltungsbereich
WeltweitWeltweit
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Extra-Leistungen:
  • Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden
  • Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahe stehenden, nicht verwandten Person
  • Dokumentendiebstahl
  • Transportmittelausfall
  • Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort
  • Erkrankung von Hund, Katze, Pferd
-
Bestpreis-Garantie
Bestpreis-Garantie:
  • Erstattung der Preisdifferenz bei preisgünstigerem Konkurrenzangebot (bei Pauschalreisen; bis zu 7 Tage nach Reisebuchung)
-
Selbstbehalt
--
Günstiger Familientarif
Günstiger Gruppentarif
Preisübersicht
Reiseversicherung
Reiseversicherung (Gruppen)
Corona-Reiseschutz
Reiseversicherung
Reiseversicherung (Gruppen)
Corona-Reiseschutz
Preise anzeigen

Beispielpreis Stornoschutz

(pro Person/Familie/Objekt, Reise­preis bis 1.000 €)

65 € 

85 € 

Beispielpreis Stornoschutz & Corona-Reiseschutz

(pro Person/Familie/Objekt, Reise­preis bis 1.000 €)

87 €

86 €

Berechnen & Buchen Berechnen & Buchen
(✓) individuell kombinierbar

Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Reiseabbruchschutz
LeistungsmerkmaleSorglosPremium
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens-
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
Erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl
Erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl
Stationäre Behandlung oder Tod einer nahestehenden Person
Stationäre Behandlung oder Tod einer nahestehenden Person-
Finanzieller Schaden durch Vermögensdelikte (Diebstahl, Sachbeschädigung) oder aufgrund eines Unfalls
Finanzieller Schaden durch Vermögensdelikte (Diebstahl, Sachbeschädigung) oder aufgrund eines Unfalls-
Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmaleSorglosPremium
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz von Stornokosten bei versicherten Ereignissen
Ersatz von Stornokosten bei versicherten Ereignissen
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen-
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Finanzieller Schaden (über 5.000 €) aufgrund von Vermögensdelikt/Unfall
Finanzieller Schaden (über 5.000 €) aufgrund von Vermögensdelikt/Unfall-
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens-
Erkrankung oder Tod von Hund, Katze, Pferd
Erkrankung oder Tod von Hund, Katze, Pferd-
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft nach Reisebuchung
Schwangerschaft nach Reisebuchung
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
Nichtbestehen der Matura/Ausbildungsprüfung oder "Sitzenbleiben" in der Schule
Nichtbestehen der Matura/Ausbildungsprüfung oder "Sitzenbleiben" in der Schule
Arbeitsplatz-Verlust mit anschließender Arbeitslosigkeit
Arbeitsplatz-Verlust mit anschließender Arbeitslosigkeit
Erheblicher Schaden am Eigentum
Erheblicher Schaden am Eigentum
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Scheidungsklage, Auflösung eingetragener Partnerschaft
Scheidungsklage, Auflösung eingetragener Partnerschaft
Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Corona-Zusatzschutz Stornoversicherung
Leistungsmerkmale
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
Selbstbehalt
SelbstbehaltKein Selbstbehalt
Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung
Leistungsmerkmale
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.
Selbstbehalt
Selbstbehaltkein Selbstbehalt

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Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiseversicherung und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiseversicherungen

Fragen und Antworten

Gibt es eine Abschlussfrist für die Stornoversicherung?

Generell innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung

Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutz-Versicherung oder die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung enthält, muss spätestens bis zum 3. Werktag (Montag – Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Werktage) abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz für diese nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit).

Wann muss ich den Corona-Reiseschutz abschließen?

Möglichst bei Reisebuchung zusammen mit einer Stornoversicherung

Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutz-Versicherung enthält, muss spätestens bis zum 3. Werktag (Montag – Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Werktage) abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit“).

Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Stornoversicherung (Einmal- oder Jahresversicherung) der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können.

Wer sind Risikopersonen?

z. B. Angehörige des Ehepartners bzw. Lebensgefährten

  • Versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Lebensgefährten: Ehepartner oder Lebensgefährte, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
  • Eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss und somit den Status einer Risikoperson hat (somit gelten alle versicherten Ereignisse, die für die oben genannten Angehörigen gelten, auch für diese Person)
Wer ist untereinander versichert?

6 Personen

Es sind 6 Personen untereinander versichert. Wir übernehmen die Stornokosten oder die Mehrkosten bei nicht-planmäßiger Beendigung der Reise für alle 6 Personen, sofern bei einer Person ein versichertes Ereignis vorliegt und alle Personen ihre Reise gemeinsam gebucht haben.

Sind 2 miteinander reisende Familien auch untereinander versichert?

Ja, bei gemeinsamer Reisebuchung

Zwei Familien sind untereinander versichert und wir übernehmen die Stornokosten für beide Familien (bis zu 14 Personen!), sofern bei einer Person ein versichertes Ereignis vorliegt und alle Personen ihre Reise gemeinsam gebucht haben.

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Nein

Mit dem Premium-Tarif, als auch mit dem Sorglos-Tarif erwartet Sie kein Selbstbehalt.

Coronavirus: Wann leistet die Storno-/Reiseabbruchversicherung?

Erkrankung an COVID-19 gilt als versichertes Ereignis

Wenn ein Versicherter oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt, gewähren wir für diesen Stornogrund Deckung (abweichend von unseren Versicherungsbedingungen). Ansonsten leisten wir nicht für Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien, außer es wird wie in diesem Fall speziell darauf hingewiesen. Bitte beachten Sie: Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko, eine Reisewarnung des Außenministeriums oder die angeordnete Quarantäne aufgrund eines COVID-19-Verdachtes stellen keine versicherten Ereignisse dar - hierfür bieten wir Ihnen zusätzlich unseren Corona-Reiseschutz an.

Wenn der Versicherte oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt und dadurch die Reise abgebrochen werden muss, erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reiseleistungen und – abhängig vom gewählten Tarif – auch die Kosten einer vorzeitigen Rückreise.

Hinweis: Wird bei einem Versicherten am Abflughafen oder Zielflughafen erhöhte Temperatur gemessen wird, ist danach unmittelbar am Flughafen ein Arzt aufzusuchen, um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so können wir prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.

Weitere Informationen zum Coronavirus

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Nie mehr Versicherungsunterlagen drucken – mit dem Mobile Pass speichern Sie Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet.

  • Mobile Pass – digitaler Reisebegleiter

Schon gewusst? Fakten zur Reiserücktrittsversicherung

Unser Spartipp

Sparen mit der Jahresversicherung

Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert: Der Urlaub ist geplant, die Vorfreude groß, aber kurz vor Reisebeginn kommt etwas dazwischen und der Urlaub fällt ins Wasser. Die Absage eines Urlaubs kann viele Gründe haben: Krankheit, einen Schaden am Haus oder eine Schwangerschaft. Um im Fall einer Stornierung einem finanziellen Schaden vorzubeugen, empfehlen wir unsere Reiserücktrittsversicherung. Sollte unerwartet nur eine Person verreisen, erstatten wir Ihnen die Einzelzimmerzuschläge bis zur Höhe der Gesamtstornokosten.

Reiserücktrittsversicherung im Jahrespaket

Wer beruflich oder privat mehrmals im Jahr verreist, spart mit einer Jahres-Stornoversicherung oft schon ab 2 Reisen pro Jahr bares Geld. Mit unserem Jahres-Stornoschutz – inklusive Reiseschutzpaket bei Krankheit, Unfall oder Haftpflichtschäden – sind Sie 365 Tage lang auf beliebig vielen Reisen abgesichert. Schließen Sie einen Jahresvertrag ab, profitieren Sie neben der Reiserücktrittskostenversicherung u. a. auch von einer Absicherung bei Reiseunregelmäßigkeiten (wie z. B. Flug-Verspätungen), von einem Kranken- und Unfallschutz während der Reise und einer Reisegepäckversicherung.

Urlaubern, die mit dem eigenen Pkw, mit dem Bus oder der Bahn in den Urlaub fahren, empfehlen wir unsere Reiseversicherung Auto, Bahn und Bus. Das kostengünstige Selbstanreise-Paket enthält neben der Reiserücktrittsversicherung auch einer KFZ-Assistance für Pannen und Unfälle.

Tarif-Varianten

Worin liegen die Tarifunterschiede?

Bei der Reiserücktrittsversicherung bieten wir Ihnen zwei Tarife an – „Sorglos“ und „Premium“. Sowohl im Premium-, als auch im Sorglos-Tarif erwartet Sie keine Selbstbeteiligung. Vergleichen Sie beide Tarife miteinander, ist in der Premium-Variante Ihr Schutz noch weitreichender. Versichert sind viele zusätzliche Ereignisse und Sie bekommen im Fall eines Schadens höhere Summen zurück.

Zusätzlich versicherte Gründe innerhalb des Premium-Tarifs ist etwa ein finanzieller Schaden (über 5000 €) aufgrund eines Unfalls oder Vermögensdelikts. Aber auch bei einer unerwarteten Verschlechterung eines bestehenden Leidens übernehmen wir die Stornokosten bei Reiserücktritt. Müssen Sie Ihre Reise stornieren, umbuchen oder verspätet antreten, weil Ihre Reisedokumente gestohlen wurden und bis zur Abreise nicht mehr wiederherstellbar sind, springt der Versicherungsschutz ebenso ein. 

Kreditkarten-Versicherung

Vorsicht bei Kreditkarten-Versicherungen

Viele Anbieter von Kreditkarten werben mit einer integrierten Rücktrittsversicherung, sofern Sie Ihren Urlaub mit Ihrer Kreditkarte gebucht und bezahlt haben. Der Haken: Oftmals übernehmen Versicherer nur die Stornokosten für den Kreditkarten-Inhaber bei einem Reiserücktritt. Reisen Sie mit Ihrer Familie, bleibt diese vom Versicherungsschutz oft ausgeschlossen. Mit der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur haben Sie innerhalb unseres Familientarifs die Möglichkeit, 6 Personen untereinander zu versichern. Sollte ein Familienmitglied die Reise aus unterschiedlichen Gründen nicht antreten können, übernehmen wir die Stornokosten für alle Personen. 

Müssen Sie Ihre Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstatten wir den gesamten Reisepreis innerhalb der inkludierten Reiseabbruchversicherung. Alle versicherten Ereignisse können Sie in unserer Leistungsübersicht nachlesen.

Wich­tige Doku­mente zum Down­load

Versicherungsbedingungen

Informationsblätter

Preisübersichten

Versicherungsbedingungen

Alle Versicherungsbedingungen auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Corona-Reiseschutz

Informationsblätter

Alle Informationsblätter zu Versicherungsprodukten (IPID) auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:


  • Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID)

Preisübersichten

Alle Preisübersichten auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

  • Preisübersicht (Reiseversicherung)
  • Preisübersicht (Reiseversicherung Gruppen)
  • Preisübersicht (Corona-Reiseschutz)
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