Sie können Ihre Reise aufgrund eines plötzlichen Ereignisses nicht antreten oder müssen sie abbrechen? Unsere Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die Stornokosten des Reiseveranstalters oder Vermieters. Zusätzlich bekommen Sie Ihr Geld für nicht genutzte Reiseleistungen oder Mehrkosten zurück. Ohne Wenn und Aber. Mit einer HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung profitieren Sie und Ihre Angehörigen von folgenden Leistungen:
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation können Sie alle Versicherungen mit Stornoschutz (Reiserücktrittsversicherung) nur innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung abschließen.
Sorglos |
Tipp
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Reiserücktrittsversicherung
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Reiseabbruchversicherung
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Corona-Reiseschutz (Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung)
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Anzahl versicherter Reisen | 1 Reise | 1 Reise |
Geltungsbereich | Weltweit | Weltweit |
Zusätzlich versicherte Ereignisse
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- | |
Bestpreis-Garantie
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- | Selbstbehalt | - | - |
Günstiger Familientarif | ||
Günstiger Gruppentarif | ||
Preisübersicht | Reiseversicherung
Corona-Reiseschutz |
Reiseversicherung
Corona-Reiseschutz |
Zahlungsweise | Einmalig bei Abschluss | Einmalig bei Abschluss |
Beispielpreis Reiserücktritts- & Abbruchversicherung |
ab 8 € (pro Person bei einem Reisepreis bis 100 €) |
ab 12 € (pro Person bei einem Reisepreis bis 100 €) |
Beispielpreis Reiserücktritts- & Abbruchversicherung mit Corona-Reiseschutz |
ab 12 € (pro Person bei einem Reisepreis bis 100 €) |
ab 16 € (pro Person bei einem Reisepreis bis 100 €) |
() individuell kombinierbar
Leistungsmerkmale | Sorglos | Premium |
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Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | ||
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | ||
Ersatz von Stornokosten bei versicherten Ereignissen | ||
Ersatz von Stornokosten bei versicherten Ereignissen | ||
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen | ||
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen | - | |
Bei verspätetem Reiseantritt | ||
Bei verspätetem Reiseantritt | ||
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten | ||
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten | ||
Bei Umbuchung der Reise | ||
Bei Umbuchung der Reise | ||
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | ||
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | ||
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt | ||
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt | ||
Versicherte Gründe | ||
Versicherte Gründe | ||
Finanzieller Schaden (über 5.000 €) aufgrund von Vermögensdelikt/Unfall | ||
Finanzieller Schaden (über 5.000 €) aufgrund von Vermögensdelikt/Unfall | - | |
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens | ||
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens | - | |
Erkrankung oder Tod von Hund, Katze, Pferd | ||
Erkrankung oder Tod von Hund, Katze, Pferd | - | |
Unerwartete schwere Erkrankung | ||
Unerwartete schwere Erkrankung | ||
Tod, schwere Unfallverletzung | ||
Tod, schwere Unfallverletzung | ||
Schwangerschaft nach Reisebuchung | ||
Schwangerschaft nach Reisebuchung | ||
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken | ||
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken | ||
Nichtbestehen der Matura/Ausbildungsprüfung oder "Sitzenbleiben" in der Schule | ||
Nichtbestehen der Matura/Ausbildungsprüfung oder "Sitzenbleiben" in der Schule | ||
Arbeitsplatz-Verlust mit anschließender Arbeitslosigkeit | ||
Arbeitsplatz-Verlust mit anschließender Arbeitslosigkeit | ||
Erheblicher Schaden am Eigentum | ||
Erheblicher Schaden am Eigentum | ||
Unerwartete gerichtliche Ladung | ||
Unerwartete gerichtliche Ladung | ||
Scheidungsklage, Auflösung eingetragener Partnerschaft | ||
Scheidungsklage, Auflösung eingetragener Partnerschaft | ||
Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit | ||
Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit | ||
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, | ||
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit |
Leistungsmerkmale | Sorglos | Premium |
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Bei Reiseabbruch | ||
Bei Reiseabbruch | ||
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | ||
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | ||
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | ||
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird | ||
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | ||
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten | ||
Bei Unterbrechung der Reise | ||
Bei Unterbrechung der Reise | ||
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | ||
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | ||
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können | ||
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können | ||
Bei verspäteter Rückreise | ||
Bei verspäteter Rückreise | ||
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen | ||
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen | ||
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten | ||
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten | ||
Versicherte Gründe | ||
Versicherte Gründe | ||
Unerwartete schwere Erkrankung | ||
Unerwartete schwere Erkrankung | ||
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens | ||
Unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens | - | |
Tod, schwere Unfallverletzung | ||
Tod, schwere Unfallverletzung | ||
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | ||
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft | ||
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken | ||
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken | ||
Erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl | ||
Erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl | ||
Stationäre Behandlung oder Tod einer nahestehenden Person | ||
Stationäre Behandlung oder Tod einer nahestehenden Person | - | |
Finanzieller Schaden durch Vermögensdelikte (Diebstahl, Sachbeschädigung) oder aufgrund eines Unfalls/td> | ||
Finanzieller Schaden durch Vermögensdelikte (Diebstahl, Sachbeschädigung) oder aufgrund eines Unfalls | - |
Leistungsmerkmale | Corona-Zusatzschutz Stornoversicherung |
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Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird. | |
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird. | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | Kein Selbstbehalt |
Leistungsmerkmale | Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung |
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Bei Reiseabbruch | |
Bei Reiseabbruch | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme. | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird. | |
am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird. | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | kein Selbstbehalt |
Nicht versicherte Reiseart | |
Nicht versicherte Reiseart | Schiffsreisen |
/ 5 (Sterne)
span> Bewertungen
Generell innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung
Jeder Vertrag mit Stornoschutz (Reiserücktrittsversicherung) muss innerhalb von 3 Werktagen (Montag – Samstag) nach der Reisebuchung abgeschlossen werden (Buchungsdatum + 3 Werktage). Bei späterem Abschluss – aktuell bis 30 Tage nach Reisebuchung – besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach dem Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit“).
Möglichst bei Reisebuchung zusammen mit einer Stornoversicherung
Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutz-Versicherung enthält, muss spätestens bis zum 3. Werktag (Montag – Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3 Werktage) abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung - aktuell bis 30 Tage nach Reisebuchung - besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten („Karenzzeit“).
Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Stornoversicherung (Einmal- oder Jahresversicherung) der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können.
z. B. Angehörige des Ehepartners bzw. Lebensgefährten
6 Personen
Es sind 6 Personen untereinander versichert. Wir übernehmen die Stornokosten oder die Mehrkosten bei nicht-planmäßiger Beendigung der Reise für alle 6 Personen, sofern bei einer Person ein versichertes Ereignis vorliegt und alle Personen ihre Reise gemeinsam gebucht haben.
Ja, bei gemeinsamer Reisebuchung
Zwei Familien sind untereinander versichert und wir übernehmen die Stornokosten für beide Familien (bis zu 14 Personen!), sofern bei einer Person ein versichertes Ereignis vorliegt und alle Personen ihre Reise gemeinsam gebucht haben.
Nein
Mit dem Premium-Tarif, als auch mit dem Sorglos-Tarif erwartet Sie kein Selbstbehalt.
Erkrankung an COVID-19 gilt als versichertes Ereignis
Wenn ein Versicherter oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt, gewähren wir für diesen Stornogrund Deckung (abweichend von unseren Versicherungsbedingungen). Ansonsten leisten wir nicht für Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien, außer es wird wie in diesem Fall speziell darauf hingewiesen. Bitte beachten Sie: Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko, eine Reisewarnung des Außenministeriums oder die angeordnete Quarantäne aufgrund eines COVID-19-Verdachtes stellen keine versicherten Ereignisse dar.
Wenn der Versicherte oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt und dadurch die Reise abgebrochen werden muss, erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reiseleistungen und – abhängig vom gewählten Tarif – auch die Kosten einer vorzeitigen Rückreise.
Hinweis: Wird bei einem Versicherten am Abflughafen oder Zielflughafen erhöhte Temperatur gemessen wird, ist danach unmittelbar am Flughafen ein Arzt aufzusuchen, um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so können wir prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert: Der Urlaub ist geplant, die Vorfreude groß, aber kurz vor Reisebeginn kommt etwas dazwischen und der Urlaub fällt ins Wasser. Die Absage eines Urlaubs kann viele Gründe haben: Krankheit, einen Schaden am Haus oder eine Schwangerschaft. Um im Fall einer Stornierung einem finanziellen Schaden vorzubeugen, empfehlen wir unsere Reiserücktrittsversicherung. Sollte unerwartet nur eine Person verreisen, erstatten wir Ihnen die Einzelzimmerzuschläge bis zur Höhe der Gesamtstornokosten.
Wer beruflich oder privat mehrmals im Jahr verreist, spart mit einer Jahres-Stornoversicherung oft schon ab 2 Reisen pro Jahr bares Geld. Mit unserem Jahres-Stornoschutz – inklusive Reiseschutzpaket bei Krankheit, Unfall oder Haftpflichtschäden – sind Sie 365 Tage lang auf beliebig vielen Reisen abgesichert. Schließen Sie einen Jahresvertrag ab, profitieren Sie neben der Reiserücktrittskostenversicherung u. a. auch von einer Absicherung bei Reiseunregelmäßigkeiten (wie z. B. Flug-Verspätungen), von einem Kranken- und Unfallschutz während der Reise und einer Reisegepäckversicherung.
Urlaubern, die mit dem eigenen Pkw, mit dem Bus oder der Bahn in den Urlaub fahren, empfehlen wir unsere Reiseversicherung Auto, Bahn und Bus. Das kostengünstige Selbstanreise-Paket enthält neben der Reiserücktrittsversicherung auch einen Autoreiseschutzbrief für Pannen und Unfälle.
Bei der Reiserücktrittsversicherung bieten wir Ihnen zwei Tarife an – „Sorglos“ und „Premium“. Sowohl im Premium-, als auch im Sorglos-Tarif erwartet Sie keine Selbstbeteiligung. Vergleichen Sie beide Tarife miteinander, ist in der Premium-Variante Ihr Schutz noch weitreichender. Versichert sind viele zusätzliche Ereignisse und Sie bekommen im Fall eines Schadens höhere Summen zurück.
Zusätzlich versicherte Gründe innerhalb des Premium-Tarifs ist etwa ein finanzieller Schaden (über 5000 €) aufgrund eines Unfalls oder Vermögensdelikts. Aber auch bei einer unerwarteten Verschlechterung eines bestehenden Leidens übernehmen wir die Stornokosten bei Reiserücktritt. Müssen Sie Ihre Reise stornieren, umbuchen oder verspätet antreten, weil Ihre Reisedokumente gestohlen wurden und bis zur Abreise nicht mehr wiederherstellbar sind, springt der Versicherungsschutz ebenso ein.
Viele Anbieter von Kreditkarten werben mit einer integrierten Rücktrittsversicherung, sofern Sie Ihren Urlaub mit Ihrer Kreditkarte gebucht und bezahlt haben. Der Haken: Oftmals übernehmen Versicherer nur die Stornokosten für den Kreditkarten-Inhaber bei einem Reiserücktritt. Reisen Sie mit Ihrer Familie, bleibt diese vom Versicherungsschutz oft ausgeschlossen. Mit der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur haben Sie innerhalb unseres Familientarifs die Möglichkeit, 6 Personen untereinander zu versichern. Sollte ein Familienmitglied die Reise aus unterschiedlichen Gründen nicht antreten können, übernehmen wir die Stornokosten für alle Personen.
Müssen Sie Ihre Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstatten wir den gesamten Reisepreis innerhalb der inkludierten Reiseabbruchversicherung. Alle versicherten Ereignisse können Sie in unserer Leistungsübersicht nachlesen.
Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Reiserücktritts- und Abbruchversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Corona-Reiseschutz
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