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  • Presse-Information (22. Juli 2020)

Hanse­Merkur Reise­ver­si­che­rung Öster­reich lockert Vertragsbedingungen

COVID-19 Erkrankung ist ein versichertes Ereignis

Wien/Hamburg, 22. Juli 2020. Das Corona-Jahr 2020 stellt auch Urlauber vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Um die angespannte Situation zu erleichtern, hat die HanseMerkur Reiseversicherung Österreich ihre Bestimmungen gelockert und verzichtet bei einer COVID-19 Erkrankung bei Reisebuchungen rückwirkend zum 1. Juni 2020 bis auf Weiteres bzw. bis zum Widerruf auf den allgemeinen Ausschluss der Pandemie. Das gilt für bestehende Jahresversicherungen und Neubuchungen von Einmal- und Jahresversicherungen ab dem 1. Juni  für die folgenden versicherten Ereignisse in den Sparten:

Storno- und Reiseabbruch

Wenn der Versicherte oder ein naher Angehöriger vor der Abreise an COVID-19 erkrankt.

Ist der Versicherte bereits unterwegs und es wird bei ihm am Abflug- oder Zielflughafen eine erhöhte Temperatur gemessen, ist unmittelbar danach am Airport ein Arzt aufzusuchen, um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. 

Muss die Reise wegen einer COVID-19-Erkrankung abgebrochen werden, erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reiseleistungen und – abhängig vom gewählten Tarif – auch die Kosten einer vorzeitigen Rückreise.

Nicht versichert sind die Angst vor einer Ansteckung, der reine Verdacht einer Infektion oder Quarantäne nach Kontakt mit positiv getesteten Personen auf Grund der bloßen Vermutung einer Ansteckung.

Reisekrankenversicherung

Wenn der Versicherte während der Reise an COVID-19 erkrankt, übernimmt die HanseMerkur sämtliche medizinischen Behandlungskosten inklusive eines COVID-Tests, der auf Grund eindeutiger Symptome durchgeführt wurde.

Nicht versichert sind die Kosten einer Quarantäne, Kosten, die bei negativem Testergebnis auf Grund der reinen Vermutung einer COVID-Erkrankung entstehen, Kosten für einen COVID-Test zur Erfüllung von Einreisebestimmungen und Kosten, wenn bereits vor der Abreise Reisewarnstufe 5 oder 6 bestand.

Reisewarnungen verpflichten zu handeln

Wenn während der Reise im Urlaubsland oder in der Region des Urlaubslandes die Reisewarnstufe auf 5 (partiell) oder 6 (ganzes Land) hochgestuft wird, ist der Versicherte verpflichtet, so rasch wie möglich die Heimreise anzutreten. Ist ihm unverschuldet die Heimreise nicht möglich, verlängert die HanseMerkur den Versicherungsschutz pauschal für einen weiteren Monat gegen einen entsprechenden Prämienaufschlag. 

„Wir hoffen, mit der Anpassung unserer Vertragsbedingungen an das aktuelle Pandemie-Geschehen sowohl der Reisebranche als auch den Urlaubern einen großen Schritt entgegenzukommen“, sagt Fuad Izmirlija, Country Manager der HanseMerkur Reiseversicherung Österreich. „Grundsätzlich rate ich allen Reisenden, die vom Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten bmeia.gv.at zur Verfügung gestellten Informationen rund um COVID-19 zu beachten.“

Über die HanseMerkur

Die HanseMerkur ist mit einem Jahresumsatz von 2.288,4 Millionen Euro (2019) die einzige selbständige und konzernunabhängige Versicherungsgruppe am Finanzplatz Hamburg. Die Wurzeln des 145 Jahre alten Personenversicherers liegen in der Krankenversicherung, die bis heute die Hauptsparte des Unternehmens ist. Die HanseMerkur ist zudem Spezialist für den privaten Ergänzungsschutz gesetzlich Krankenversicherter und mit rund 1,2 Millionen Zusatzversicherten in diesem Segment einer der größten deutschen Anbieter. Darüber hinaus gehört die HanseMerkur mit einer Beitragseinnahme von 223 Mio. Euro (2019) im Geschäftsfeld Reise und Freizeit zu den marktführenden Unternehmen der touristischen Assekuranz. Weitere Informationen unter www.hansemerkur.de

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