Liebe Vertriebspartner,
das Jahr 2020 stellt uns alle vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Die HanseMerkur Reiseversicherung Österreich möchte Sie bestmöglich bei aktuellen Versicherungsbuchungen unterstützen.
Wir lockern unsere Bestimmungen und verzichten bis auf Weiteres für Reisebuchungen rückwirkend zum 1.6.2020 auf den allgemeinen Ausschluss der Pandemie bei einer COVID-19 Erkrankung. Das gilt für bestehende Jahresversicherungen und Neubuchungen von Einmal- & Jahresversicherungen ab dem 1.6. für die folgenden versicherten Ereignisse in den Sparten:
1. Storno- & Reiseabbruch
a. Wenn der Versicherte oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt
Anmerkung: Wird bei einem Versicherten am Abflughafen oder Zielflughafen erhöhte Temperatur gemessen, ist unmittelbar danach am Flughafen ein Arzt aufzusuchen, um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so können wir prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt
b. Wenn der Versicherte oder ein naher Angehöriger an COVID-19 erkrankt und dadurch die Reise abgebrochen werden muss, erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reiseleistungen und – abhängig vom gewählten Tarif – auch die Kosten einer vorzeitigen Rückreise
c. Nicht versichert sind:
i. die Angst vor einer Ansteckung
ii. der reine Verdacht einer Infektion oder Quarantäne nach Kontakt mit positiv getesteten Personen
2. Reisekrankenversicherung
a. Wenn der Versicherte während der Reise an COVID-19 erkrankt, übernimmt die HanseMerkur sämtliche medizinischen Behandlungskosten inklusive eines COVID-Tests, der auf Grund eindeutiger Symptome durchgeführt wurde
b. Nicht versichert sind:
i. Kosten einer Quarantäne
ii. Kosten, die auf Grund der reinen Vermutung einer COVID-Erkrankung entstehen (Test negativ)
iii. Kosten für einen COVID-Test zur Erfüllung von Einreisebestimmungen
iv. Kosten, wenn bereits vor der Abreise Reisewarnstufe 5 oder 6 bestand
Reisewarnung – wichtiger Hinweis:
Wenn während der Reise im Urlaubsland/in der Region des Urlaubslandes die Reisewarnstufe auf 5 (partiell) oder 6 (ganzes Land) hochgestuft wird, ist der Kunde verpflichtet, so rasch wie möglich die Heimreise anzutreten. Wird dem Kunden unverschuldet die Heimreise verunmöglicht, verlängern wir den Versicherungsschutz pauschal für ein weiteres Monat. Eine dem Tarif entsprechende Mehrprämie ist zu entrichten.
Wir raten Reisenden daher dringend, die zur Verfügung gestellten Informationen des Bundesministeriums zu beachten! Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie ist die politische Lage in einzelnen Ländern nicht stabil. Das betrifft insbesondere Ein-, Durch-, und Ausreisebestimmungen.
Bitte bedenken Sie auch, dass es durch die nicht vorhersehbare weltweite Entwicklung der Pandemie zu Einschränkungen im Flugverkehr, auch in Verbindung mit der Durchführung von Rücktransporten, und zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung, insbesondere der stationären Versorgung, kommen kann.
Ergänzend möchten wir festhalten, dass diese Zusage für alle Reisebuchungen ab dem 1.6. bis zu einem möglichen Widerruf gilt. Bei einer Verschärfung der Situation behalten wir uns vor, für zukünftige Buchungen zu den oben genannten Ereignissen wieder den Pandemie-Ausschluss lt. Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Kraft zu setzen. Bis dahin getätigte Buchungen bleiben von einem Widerruf unberührt. Sollte es dazu kommen, informieren wir Sie rechtzeitig!
Für weitere Fragen steht Ihnen das Wiener Vertriebsteam der HanseMerkur Reiseversicherung gerne zur Verfügung.
Telefon: +43 (0)1 710 48 40
E-Mail: reisepartner@hansemerkur.at